Die Kaution dient dem Vermieter als Ausfallsfonds für alle künftigen Forderungen, die in einem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen. Zum Beispiel, wenn die Mietpartei den Zins nicht bezahlt oder die Wohnung beschädigt zurückgibt. Allerdings: Bereits bei Anmietung vorhandene Mängel sollen damit nicht abgesichert werden. Deshalb ist eine Bestandsaufnahme und Dokumentation der leeren Räume vor dem Einzug wichtig.

Die Kaution ist immer vertraglich zu vereinbaren. Ohne eine solche Vereinbarung ist man nicht verpflichtet, sie zu bezahlen. Auch nachträglich kann der Vermieter keine derartige Forderung stellen. Eine gesetzliche Verpflichtung, eine Kaution zu leisten, gibt es nicht. Die Höhe der Kaution beträgt meist zwischen drei und sechs Bruttomonats- mieten. Ausnahmen bestehen nur bei erhöhtem Sicherungs- bedürfnis, weil zum Beispiel in der Wohnung wertvolle Möbel oder Luxusausstattung vorhanden sind.

Die Kaution muss an die Mietpartei zurückgezahlt werden, wenn das Mietverhältnis beendet wird. Die Rückgabe hat unverzüglich nach Rückstellung des Mietobjekts zu erfolgen. Vermieter dürfen sich nur jene Beträge einbehalten, die zur Tilgung berechtigter Forderungen dienen. Die Kaution muss im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes überdies verzinst an die Mietpartei zurückgezahlt werden.