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Miet-Rückstände wegen Corona werden länger gestundet
Die ursprüngliche Frist der Stundung von Miet-Rückständen wegen Corona wird vom Jahresende 2020 auf Ende März 2021 ausgedehnt.
Die ursprüngliche Frist der Stundung von Miet-Rückständen wegen Corona wird vom Jahresende 2020 auf Ende März 2021 ausgedehnt.