
Unser Leser ist Miteigentümer in einem Mehrparteienhaus, zu dem eine Zufahrtsstraße gehört, auf die ein Servitut für die Zufahrt zu anderen Häusern eingetragen ist. „Neben dieser Straße gibt es auf unserem Grundstück eine Böschung mit Bäumen, die entfernt werden müssen, weil sie auf die Straße fallen könnten“, erzählt er und fragt: „Müssen sich die Servitutsberechtigten an den Kosten für die Entfernung beteiligen, oder müssen dafür rein die Eigentümer der Parzelle aufkommen?“
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25.06.2019 um 09:01 Uhr
Frage:
was heißt "... im Außmaß ihrer jeweiligen Nutzung..." ? - Aufteilung etwaiger Kosten nach Anteil lt. Grundbuchseintragung oder Aufteilung nach wirklicher Nutzung? - d.h. wenn ich im Grundbuch ein eingetragenes Servitut habe dort aber nachweislich nie fahre/gehe brauch ich nicht mitzahlen? - vielleicht weiß das wer?