1. Wer kann Förderungswerber sein?
check (Mit-)Eigentümer des Gebäudes, Wohnungsinhaber – Mieter, Wohnungseigentümer oder
check (Mit-)Eigentümer des Gebäudes, Wohnungsinhaber – Mieter, Wohnungseigentümer oder
check seinem Haus gelegene Wohnung selbst nutzt,
check Bauberechtigter oder
check bestellter Verwalter des Gebäudes ist.
2. Was wird gefördert
Gefördert wird die thermisch-energetische Sanierung von
check Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen,
check sonstigen Gebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaß- nahmen ganzjährig bewohnt werden
check Miet- und Eigentumswohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau und Wohnheimen (außer Wohnhäuser im (Mit-)Eigentum von gemeinnützigen Bauvereinigungen und Gemeinden)
Folgende Sanierungsmaßnahmen werden gefördert:
I. Beratungsleistungen
a. Vor-Ort-Energieberatung Gefördert werden Leistungen von Energieberatern aus dem Energieberaternetzwerk Kärnten, wie zum Beispiel:
check Begutachtung des Gebäudes (Rundgang außen, Heizraum …)
check Beurteilung des Energieverbrauchs und Empfehlung von Maßnahmen, welche den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser nachhaltig reduzieren (thermische Sanierung, Heizungsumstellung …)
check Kostenschätzung der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen und Förderberatung
check Zusammenfassung der Beratung (inkl. Kostenvergleich von Einzelmaßnahmen und umfassender Sanierung)
check Sommertauglichkeit
Sanierungscoach –
Sanierungsbegleitung
Gefördert werden je nach Bedarf folgende Leistungen:
check Analyse von Problemstellungen (Feuchte, Zugerscheinungen…)
check Unterstützung beim Förderansuchen
check Unterstützung bei der Angebotseinholung
check Beratung bei energetischen Fragen während der Bauausführung
check Unterstützung bei der Kontrolle und Abrechnung von Bauleistungen
check Unterstützung bei der Zusammenstellung von Unterlagen für die Förderstelle
Zusatzleistung: Erstellung des Energieausweises bzw. eines Sanierungskonzeptes
Befugte Unternehmer sind unter www.neteb-kaernten.at zu finden.
Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile
Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes:
Dämmung Außenwand = 14 cm
Fenstertausch bzw. Tausch von Außentüren im Zuge der
Dämmung der Außenwand – Vollwärmeschutz
Dämmung oberste Geschoßdecke = 26 cm
Dämmung unterste Geschoßdecke = 12 cm
III. Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen
check Neuerrichtung und Erweiterung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Wärmeerzeugung
check Heizungsanlagentausch auf erneuerbare Energie, z. B. Anschluss an Fernwärme, Pelletskessel, Scheitholzkessel, Hackgutkessel
check Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
check Wärmepumpenheizung
IV. Umfassende energetische Sanierung
Umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen sind zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten an der Gebäudehülle und/oder den haustechnischen Anlagen eines Gebäudes.
HINWEIS:
Förderungen für die umfassende energetische Sanierung
werden nur gewährt, wenn keine
Heizsysteme auf fossiler Basis
(Kohle, Öl, Gas, Allesbrenner
[Altanlagen]) verwendet
werden, und bei Elektro- oder
Infrarotheizungen der im
Energieausweis ausgewiesene
CO2SK-Wert nicht größer als 30
kg/m² ist oder diese im Rahmen
der Sanierungsmaßnahmen
ausgetauscht werden.
keyboard_arrow_rightEs sind entweder
check drei thermische Maßnahmen oder
check zwei thermische Maßnahmen in Kombination mit der Erneuerung des Heizsystems aus dem folgenden Katalog vorzunehmen:
Fenster, Dach (Dachdämmung) oder oberste Geschoßdecke, Fassadenfläche, Kellerdecke, energetisch relevantes Haustechnik-
system.
Als relevantes Haustechniksystem gelten: Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Solaranlagen zur Heizungseinbindung, Anschluss Fernwärme, Holzvergaserheizung mit Pufferspeicher, Hackschnitzelheizung, Pelletsheizung, Heizungsanlage mit Biomasse, Wärmepumpenheizung, kontrollierte Wohnraumlüftung.
keyboard_arrow_right
3. Wie lauten die Förderungsvoraussetzungen?
Wesentliche Voraussetzungen sind unter anderem:
check zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Gebäude (Gebäudeteile) mindestens 20 Jahre alt sein, außer es handelt sich um
- Maßnahmen zur Nutzung alternativer erneuerbarer Energien (5 Jahre Bauvollendung) oder
- den Anschluss an Fernwärme.
check Nachweis über die kostenlose Vor-Ort-Energieberatung
check Hauptwohnsitzliche Nutzung der geförderte(n) Wohnung(en) nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme(n) (außer bei Wohnheimen).
check Zulässige Nutzfläche der geförderten Wohnung von max. 200 m².
check Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen hat durch befugte Unternehmer zu erfolgen.
check Vorlage eines Energieausweises (Bestands- und Planungsenergieausweis) bei der umfassenden energetischen Sanierung oder eines Renovierungsausweises bei der Dämmung der Außenwände digital im Wege der ZEUS-Datenbank.
HINWEIS:
Mit der Durchführung der
Sanierungsmaßnahmen darf ab
dem Zeitpunkt der Antragstel-
lung begonnen werden.
In begründeten Ausnahmefällen
kann die Entsorgung des
Heizkessels vor Antragstellung
erfolgen, die Entsorgung wird
in der Förderung nicht mit
berücksichtigt.
4. Wie und wie hoch wird gefördert?
Die Förderung für Eigenheime und sonstige Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen erfolgt
check in Form eines Einmalzuschusses oder alternativ
check in Form eines Förderungskredites.
(1) Eigenheime und sonstige Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen
Die Sanierungsförderung erfolgt wahlweise in Form eines Einmalzuschusses oder alternativ in Form eines Förderungskredites.
check Einmalzuschuss im Ausmaß zwischen 30 % und 40 % der förderbaren Sanierungskosten
Die Vor-Ort-Energieberatung ist kostenlos.
a) Sanierungscoach
bei umfassender Sanierung: max. 80% der Kosten.€ 800
b) Einzelbauteilmaßnahmen
(Bestands- und Planungsenergieausweis) bei umfassender Sanierung oder Renovierungsausweis im Zuge der Dämmung der Außenwände € 300
c) Einzelbauteilmaßnahmen
- Dämmung Dach und oberste Geschoßdecke € 2.500
- Dämmung Kellerdecke € 1.500
- Fenstertausch im Zuge der Dämmung der Außenwand € 3.300
d) Vollwärmeschutz
Dämmung der Außenwände – Vollwärmeschutz € 10.000
e) Haustechnikanlagen
Austausch alter Heizungsanlagen gegen Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe, Fernwärme oder Wärmepumpenheizungen € 3.000
f) Kontrollierte Wohnraumlüftung
je m² Aperturfläche € 250 – max. € 3.750
h) Umfassende energetische Sanierung
€ 19.200 Zuschlag für 2. Wohnung €5.000
i) Bonus
bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen mind. 90 % (Hanf, Zellulose, Holzfaser, etc.) Zuschlag von 50 % auf Förderungen der Bauteile gemäß lit. b
check Förderungskredit im Ausmaß von max. 60 % der förderbaren Sanierungskosten
Der Förderungskredit hat eine Laufzeit von 15 Jahren, mit einer Verzinsung von 0,5 % jährlich.
(2) Wohnhäuser, sonstige Gebäu- de mit mehr als zwei Wohnungen und Wohnheime (mehrgeschoßiger Wohnbau)
Die Sanierungsförderung erfolgt durch Gewährung eines
check nicht rückzahlbaren Zuschusses auf die Dauer von 10 Jahren.
I. Das Ausmaß der Förderung beträgt je Wohnung:
30 % der förderbaren
Sanierungskosten für Dach- und Fassadenbegrünungen
- Extensive Dachbegrünung € 50/m²begrünter Fläche
- Intensive Dachbegrünung € 100/m² begrünter Fläche
- Fassadenbegrünung max. € 20.000
30% der förderbaren Sanierungskosten zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile Zuschuss max.: € 10.800
35% der förderbaren Sanierungskosten für energieeffiziente Haustechnikanlagen Zuschuss max.: € 12.600
50% der förderbaren Sanierungskosten für eine umfassende energetische Sanierung Zuschuss max.: € 24.000
bei Erreichen der Qualitätsstufe klimaaktiv Silber Zuschuss max.: € 42.000
check Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen werden die förderbaren Kosten des Dämmmaterials um 40% erhöht.
check Zusätzliche Gewährung eines Einmalzuschusses bei der umfassenden energetischen Sanierung für den Sanierungscoach iHv max. € 800 und für den Energieausweis (Bestands- und Planungsenergieausweis) iHv max.: € 300