Der vierte Lockdown ist anders als die bisherigen. Denn laut Wirtschaftskammer sind dieses Mal Beratungsdienstleistungen für geimpfte und genesene Kundinnen und Kunden erlaubt. Wer seine Kundschaft berät, darf also aufsperren. Beispiele: Floristen, Fotostudios, das Bekleidungsgewerbe oder das Kunsthandwerk.

"Bitte halten Sie den Betrieben in dieser schwierigen Situation die Treue", appelliert Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich. Die Wirtschaftskammer Kärnten berichtet von tausenden Unternehmen, die sich erkundigen, wie es nun im Lockdown im Handel weiter geht. "Die Unterschiede sorgen für zahlreiche Anrufe", so die Sparte Handel und Handwerk.

Renate Scheichelbauer-Schuster
Renate Scheichelbauer-Schuster © WKÖ/KK

Wenn der Kunde einen 2G-Nachweis vorlegt, kann er beim Tischler etwa über eine Maßanfertigung sprechen oder sich beim Heizungstechniker über einen Kesseltausch beraten lassen. Gleiches gilt für Elektrotechniker, die zum Beispiel über Photovoltaik-Anlagenberaten. Ihr Motto: „Lockdown - wir arbeiten weiter“. Dezidiert nicht erlaubt sind aber Verkaufsgespräche. Seitens der Wirtschaftskammer heißt es: "Beratungsgespräche sind keine Verkaufsgespräche. Beratungsgespräche werden in der Regel vorher terminlich vereinbart, sodass das Zusammentreffen verschiedener Kunden vermieden werden kann". 

Jedenfalls weiter für ihre Kunden da sein dürfen auch Blumengeschäfte. „Floristen und Gartengestalter bieten weiterhin handgefertigte Adventfloristik und Dekoration gegen Vorbestellung an. Wir liefern auch nach Hause. Und unsere Türen bleiben für Beratungen offen. Etwa zur Trauerfloristik für ein Begräbnis“, sagt David Hertl, Bundesinnungsmeister der Gärtner und Floristen.

Wer eine neue Brille braucht, der kann diese auch trotz Lockdown in Auftrag geben. Die Augen- und Kontaktlinsenoptiker halten ihre Geschäfte nämlich ebenso offen wie Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker. Ein Kundenkontakt ist hier laut Wirtschaftskammer mit Maske möglich. Bei den Schuhmachern gilt zusätzlich zur Maske 2G.

Auch Humanenergetiker dürfen nur beraten

Auch die „persönlichen Dienstleister“ sind weiter für Kunden mit 2G-Nachweis erreichbar. Einzig körpernahe Dienstleistungen sind unzulässig, sowie Gruppentrainings bei Hundetrainern. „Somit können Sie die Dienstleistungen von Humanenergetikern, Tierbetreuern, Astrologen, Farb- und Typberatern, Raumenergetikern und Tierenergetikern weiter in Anspruch nehmen“, sagt Michael Stingeder, Obmann des Fachverbandes der persönlichen Dienstleister. Auf Nachfrage der Kleinen Zeitung, und nach Anrufen von irritierten Unternehmern, präzisiert die Wirtschaftskammer diesbezüglich aber: Erlaubt sei bei Energetikern nur ein "Beratungsgespräch zwischen Energetiker und Einzelkunde". Indes dürfe "keinesfalls eine körpernahe Praktik angewandt werden".  

Schneider ja, Handel nein

Kleidungsstücke können im Lockdown gekauft werden, denn Schneider- und Kürschnerbetriebe sowie Stricker und Lederhosenerzeuger dürfen im Gegensatz zum Modehandel unter Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen aufsperren. Neben Reparaturen, Änderungen sind auch Neuanfertigungen von maßgefertigten Kleidungsstücken erlaubt. Auch die Textilreinigungen sind wegen des Hygiene-Gebots in der Pandemie vom Lockdown ausgenommen, sagt Kuno Grassner, Branchensprecher der Textilreiniger.

Bäcker, Fleischer, Konditoren, aber auch der Getränkehandel dürfen offenbleiben, weil sie zur Grundversorgung zählen und deshalb so wie Supermärkte und Apotheken vom Lockdown ausgenommen sind. Auch Betriebe, die Reparaturen anbieten, sind vom Lockdown nicht betroffen. Das gilt neben Fahrradwerkstätten und Kfz-Mechanikern auch für Kunsthandwerker.

Betriebe, die wegen des Lockdowns geschlossen sein müssen, dürfen "Click and Collect", also eine Abholung nach vorangegangener Bestellung anbieten. Die Gastronomie darf Take-away, also die Abholung von Speisen anbieten.

Gewerbetreibenden ist auch - im Gegensatz zu Privatpersonen - der Einkauf im Baumarkt erlaubt. Wobei der Gewerbeschein nicht an den Inhaber gebunden ist, es dürfen auch die Mitarbeiter des Unternehmens in dessen Auftrag einkaufen.