Vertreter des Handels fordern Abholmöglichkeiten für online bestellte Waren (Click & Collect) bei den derzeit noch geschlossenen Geschäften. Momentan sind Abholungen nur bei Gastrobetrieben möglich. Handelsverband und Wiener Wirtschaftskammer wünschen sich diese Möglichkeit auch für die Handelsbetriebe.

"Wir brauchen sehr rasch eine Lösung für das kontaktlose, sichere Abholen von bestellter Ware bei den Wiener Händlerinnen und Händlern", forderte Margarete Gumprecht, Obfrau der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Wien, am Donnerstag. Gumprecht spricht sich für Abholstationen außerhalb des Kundenbereichs aus, wie etwa am Parkplatz. Eine weitere Option seien festgelegte Abholzeiten mit Bestellbestätigung und Abholscheinen. Gerade in der Vorweihnachtszeit zähle jeder Tag. " Wenn wir nicht wollen, dass immer mehr des Weihnachtsumsatzes an internationale Online-Multis abfließt, machen Services wie Click & Collect schon einen großen Unterschied."

Der Handelsverband hält die rechtliche Begründung des Gesundheitsministeriums für das Verbot, es sei praktisch nicht zu kontrollieren, nicht den Tatsachen entsprechend. "Auch aus epidemiologischer Sicht wäre eine Erlaubnis für die Warenabholung vor den Geschäften sinnvoll. Dadurch würden sich im Weihnachtsgeschäft die Kundenströme besser verteilen und die Händler hätten aufgrund der Vorbestellungen weit mehr Planbarkeit", sagte Rainer Will, Chef des Handelsverbands.

Wiener Kammerchef fordert Lockerung

Auch der Wiener Wirtschaftskammerpräsident Walter Ruck fordert von der Bundesregierung, die Lockdown-Regeln für den stationären Einzelhandel zu lockern. Konkret plädiert er dafür, die Abholung von Waren - ähnlich der Speisenmitnahme im Gastrobereich - zu erlauben. Das würde die Unternehmer mit Blick auf das anlaufende Weihnachtsgeschäft unterstützen und Umsatzabflüsse in Richtung Online-Großhandel verhindern, sagte Ruck im APA-Gespräch.

Der Kammerchef kann sich vorstellen, dass Unternehmer die vorher im Internet oder via Telefon bestellte Ware ihren Kunden über Abholboxen oder an einer Übergabestelle aushändigen, ohne dass der Käufer das Geschäftslokal betreten muss. "Warum soll das, was beim Essen funktioniert, nicht auch bei Büchern, Kleidung oder Schuhen gehen?", so Ruck.

 Walter Ruck
Walter Ruck © APA/HERBERT PFARRHOFER

"Etwas vom Weihnachtsgeschäft mitnehmen"

Derzeit sei diese "Click-and-Collect"-Option durch die Corona-Verordnung aber nicht erlaubt. Das solle sich ändern, denn "ich verstehe nicht, warum die Abgabe über eine Outdoor-Box virologisch anders zu bewerten sein soll wie die Abholmöglichkeit in der Gastronomie". Gleichzeitig müssten freilich auch die Ausgangsbeschränkungen derart adaptiert werden, dass die Abholung für die Kunden straffrei ist.

Eine solche Lockerung wäre "für viele Einzelhändler eine Möglichkeit, etwas vom Weihnachtsgeschäft mitzunehmen", argumentierte der WKW-Präsident. Immerhin geht es um viel Geld und damit regionale Wertschöpfung. Laut Ruck betrug der Weihnachtsumsatz allein im stationären Einzelhandel in Wien 2019 rund 335 Millionen Euro (Gesamt-Österreich: 1,55 Milliarden Euro). Das bedeute einen Beitrag zum Bruttoregionalprodukt von 389 Millionen Euro und sorge in der Bundeshauptstadt für Jobs im Ausmaß von 4313 Jahresvollzeitäquivalenten.

"Dann bleibt das Geld auch in der Region"

Händler quer durch alle Branchen hätten trotz Umsatzersatz während des Lockdowns großes Interesse daran, ihre Kunden zu bedienen - nicht zuletzt deshalb, um diese längerfristig zu halten, führte Ruck aus: "Die Unternehmen sagen: Umsatzersatz ist toll, aber unser Geschäft ist eigentlich, die Kunden zu bedienen und nicht da zu sitzen und Förderungen entgegenzunehmen."

Prognosen über die Höhe der erwarteten Einbußen im heurigen Weihnachtsgeschäft wollte der Kammerchef nicht abgeben. Dazu gebe es zu viele Unsicherheitsfaktoren. Er appellierte jedenfalls, bei Online-Einkäufen auf regionale Plattformen anstatt auf internationale Konzerne wie Amazon zu setzen: "Dann bleibt das Geld auch in der Region." Und Ruck unterstützt auch den Vorschlag von WKÖ-Präsident Harald Mahrer, an den verbleibenden Adventsonntagen nach dem Lockdown ebenfalls die Geschäfte aufsperren zu dürfen. Das wäre natürlich keinesfalls als "Präjudiz" für eine "Einführung der Sonntagsöffnung durch die Hintertüre" zu verstehen, meinte Ruck. Aber es könnte dem regionalen Handel helfen und gleichzeitig Kundenströme in Corona-Zeiten entzerren.