Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) unter Generaldirektor Theodor Thanner soll im Zuge der Umsetzung der EU-Verordnung zum Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz die Verbraucherschutz-Agenden an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen abgeben. Das berichtete der "Kurier" am Samstag.

Wenn diese Gesetzesänderung wie vorgeschlagen umgesetzt wird, werde der für die Verbraucher relevante Bereich "von einer kompetenten und weisungsfreien Behörde wie der BWB zu einer weisungsgebundenen und faktisch völlig inkompetenten Behörde, die keine Expertise in dem Bereich Verbraucherschutz hat" verlagert, kritisierte der NEOS-Nationalratsabgeordnete Felix Eypeltauer gegenüber dem "Kurier". "Es kann sich nur darum handeln, den Wettbewerbsschutz zu schwächen und eine kritische Stelle unter Kontrolle zu bringen."

Kein Verständnis für Aufregung

Sowohl die BWB also auch das BEV unterstehen dem Wirtschaftsministerium. Dort versteht man die Aufregung nicht. "Die BWB hat ihre Kernaufgaben im Bereich der Verfolgung von Kartellen und dem Vollzug der Fusionskontrolle", heißt es in einer Stellungnahme gegenüber dem "Kurier". "Es wäre daher eine zusätzliche Belastung der BWB, sie mit kartellrechtsfremden Materien zu betrauen. Die BWB kann sich ohne diese zusätzlichen Aufgaben viel besser auf ihre Kernaufgaben konzentrieren." Auch das deutsche Bundeskartellamt sei nicht mit dieser Materie betraut.

Bis 17. November 2020 muss das neue Gesetz im Plenum des Nationalrats thematisiert werden. Eypeltauer: "Wir wollen das Gesetz im Konsumentenschutzausschuss behandeln, um noch Korrekturen vornehmen zu können."