Im Schmiergeldskandal um den brasilianischen Baukonzern Odebrecht ist die mittlerweile insolvente Meinl Bank im Visier der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Diese ermittelt gegen sieben Personen und zwei Verbände wegen des Verdachts auf Bestechung und Geldwäscherei. "Es geht um Geldtransaktionen des Odebrecht-Konzerns über die Meinl Bank Antigua", bestätigt WKStA-Oberstaatsanwältin Elisabeth Täubl.

Auch im Zusammenhang mit sogenannten Back-to-back-Treuhandgeschäften der früheren Meinl Bank in der Ukraine laufen die Ermittlungen der WKStA weiter. Einen Teil der Ermittlungen zu diesen Transaktionen hat die WKStA zu Sommerbeginn 2020 eingestellt. "Gegen weitere Personen läuft das Verfahren noch", sagt Täubl, ohne eine Anzahl oder andere Details zu nennen. Der Verdacht: Geldwäsche. Die Organe der Meinl Bank, die heute als Anglo Austrian AAB AG abgewickelt wird, haben sämtliche Vorwürfe stets bestritten, es gilt die Unschuldsvermutung.

Zu den am Wochenende von einem Journalistennetzwerk bekanntgemachten FinCEN Files hat sich für die heimischen Ermittler mangels konkreter Anschuldigungen gegen österreichische Banken oder Personen noch kein Handlungsbedarf ergeben. "Wenn konkrete strafrechtlich relevante Vorwürfe erhoben werden, werden wir das natürlich prüfen", so Täubl.

Laut den Informationen aus einem Datenleck des US-Finanzministeriums haben Banken aus aller Welt über Jahre hinweg Milliardengeschäfte mit hochriskanten Kunden, also mutmaßlichen Kriminellen, gemacht. Österreichischen Banken sollen mehr als 800 Transaktionen in Höhe von einer Milliarde Dollar im Zeitraum 2007 bis 2017 zuzurechnen sein. Bei der Meldung dieser verdächtigen Vorgänge sollen die Institute weltweit sehr lasch und langsam gewesen sein.

Vorschriften verschärft

Österreich hat seine Meldevorschriften für Banken mittlerweile verschärft. Bei den Verdachtsmeldungen liege man bereits über den Zahlen von 2019, sagt der Leiter der Geldwäschemeldestelle, Louis Kubarth. Zu den Gründen könne er noch nichts sagen, auch nicht zu aktuellen Berichten.

Bei der Meldestelle für Geldwäsche im Bundeskriminalamt gingen vergangenes Jahr 3.073 Verdachtsmeldungen ein, knapp 12 Prozent mehr als 2018. Das Gros der Meldungen kam von Banken, vereinzelt zeigten auch Notare, Rechtsanwälte oder Versicherungen einen Verdacht an. Geldwäsche steht laut Bundeskriminalamt immer in Verbindung mit einem anderen Delikt, etwa Betrug, Korruption, Steuerhinterziehung oder Terrorismusfinanzierung. 2019 wurden 6,7 Millionen Euro im Zusammenhang mit Geldwäscherei sichergestellt und es gab 63 rechtskräftige Verurteilungen wegen Geldwäsche.

Paragraf 165

Den heimischen Staatsanwälten sind im Zusammenhang mit Geldwäsche oft die Hände gebunden, denn sie können diese nur dann strafrechtlich verfolgen, wenn es eine Vortat gibt. Die Vortat passiert zu einem Großteil im Ausland, von daher sind die Ermittler auf die dortigen Behörden angewiesen. Wenn diese jedoch keine oder nur unzureichende Informationen liefern, müssen die Verfahren im Inland eingestellt werden. Laut Paragraf 165 des Strafgesetzbuches (StGB) geht es bei Geldwäscherei immer um Vermögensbestandteile, die aus einer strafbaren Handlung herrühren.

Ein weiteres - weltweites - Problem ist der Personalmangel in den Ermittlungsbehörden. In den USA etwa hatte die Behörde FinCEN 2019 mehr als zwei Millionen Verdachtsmeldungen abzuarbeiten, mit nur 340 Mitarbeitern. Im österreichischen Bundeskriminalamt sind laut "Kleiner Zeitung" 22 Vollzeitstellen für das Thema Geldwäsche reserviert.