Die EU-Verordnung wurde zwar bereits 2017 beschlossen, doch am Dienstag tritt sie nun endgültig in Kraft: Ab 1. September gelten in der EU strengere Regeln für die Zulassung von Neuwagen und die Kontrolle bereits zugelassener Fahrzeuge. Als Reaktion auf den Dieselskandal werde die EU-Kommission "in der Lage sein, Fahrzeuge zu kontrollieren, EU-weite Rückrufe auszulösen und Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug zu verhängen", erklärte Industriekommissar Thierry Breton am Montag.

Die Ende 2017 beschlossene Verordnung sieht unter anderem eine schärfere Aufsicht Brüssels für die nationalen Zulassungsbehörden der EU-Länder vor. Außerdem werden die nationalen Behörden verpflichtet, bei einer Mindestanzahl bereits zugelassener Autos stichprobenartig Abgas- und Sicherheitstests durchzuführen.

EU-Behörde will auch selbst prüfen

Die Regelung ist die Brüsseler Antwort auf den Dieselskandal. Die Affäre war 2015 ins Rollen gekommen, als der deutsche Autobauer Volkswagen nach US-Ermittlungen einräumen musste, in Millionen von Fahrzeugen eine Schummelsoftware eingebaut zu haben. Diese sorgte dafür, dass der Schadstoffausstoß bei Tests durch die Behörden niedriger ausfiel als später auf der Straße. Auch andere Autobauer wurden später mit solchen Vorwürfen konfrontiert.

Abgesehen von den strengeren Vorgaben für die nationalen Behörden will die EU-Kommission nun auch selbst kontrollieren. Zuständig dafür ist die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS), die in ausgewählten Fällen - etwa "aufgrund von Verdachtsmomenten oder einschlägigen Verstößen" - Abgase und Fahrzeugsicherheit prüfen soll.

Kosten müssen rückwirkend erstattet werden

Sanktionen kann die EU-Kommission gegen Hersteller und Zulassungsstellen verhängen, wenn diese tricksen oder nicht streng genug kontrollieren. Auch Rückrufaktionen können künftig aus Brüssel initiiert werden. Bisher konnten lediglich die nationalen Behörden, die den Fahrzeugtypen genehmigt hatten, derartige Maßnahmen ergreifen.

Dem Verbraucher würden in diesen Fällen keine Kosten entstehen, versichert die Kommission. Auch wenn ein Besitzer ein zurückgerufenes Fahrzeug bereits auf eigene Kosten hat reparieren lassen, müssen ihm die Kosten gemäß des neuen Regelwerks rückwirkend erstattet werden.