Der oberösterreichische Stahlhersteller voestalpine ist wegen illegaler Preisabsprachen bei Grobblechen ins Visier des deutschen Bundeskartellamts geraten. Die Behörde straft nun den Konzern und zwei weitere Firmen mit 646 Millionen Euro ab. Neben der Voest wurden Bußgelder gegen die Ilsenburger Grobblech GmbH und die Thyssenkrupp Steel Europe AG sowie gegen drei verantwortliche Personen verhängt.

Kartell-Verfahren

Der Linzer Konzern hat mehr Erfahrung mit Kartellverfahren, als ihm lieb ist. Abgesehen von den Grobblechen hat die voestalpine bereits für die Teilnahme an einem Schienenkartell 14,9 Millionen Euro plus Schadenswiedergutmachungen gezahlt. Die Rückstellung dafür hatte sich ursprünglich auf 205 Millionen Euro belaufen. Für die Teilnahme an einem Spannstahlkartell wurden 7,5 Millionen Euro fällig. Straffrei ging das Unternehmen dank Kronzeugenregelung in einem Edelstahlkartell aus. Eingestellt wurde ein Verfahren wegen Beteiligung an einem Autokartell.

Die voestalpine wird mit 65,5 Millionen Euro abgestraft und reagierte auf die Nachricht wie folgt: "Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes wurden voestalpine im September 2017 infolge einer Hausdurchsuchung bekannt. Die voestalpine hat die Ermittlungen des Bundeskartellamtes von Beginn an unterstützt und vollinhaltlich kooperiert. Zu den betroffenen Unternehmen gehörten auch die Dillinger Hüttenwerke, Ilsenburger Grobblech und thyssenkrupp Steel Europe."

Die Ursprünge der Geschehnisse lagen, so die voestalpine, in der länger zurückliegenden Vergangenheit und betrafen bestimmte Aufpreise sowie Legierungs- und Schrottzuschläge für den deutschlandweiten Vertrieb von gewissen Produktgruppen von Quartoblechen – also Grobbleche, die nicht als Warmband hergestellt werden. "Diese Aufpreise und Zuschläge ergaben traditionell gemeinsam mit einem stets kundenindividuell verhandelten Basispreis einen Angebotspreis.

Bei voestalpine Grobblech kamen die betroffenen Aufpreise und Zuschläge aufgrund einer Umstellung in der Preissystematik bereits seit vielen Jahren nicht mehr zur Anwendung. Zudem wurden von der voestalpine Grobblech Schrottzuschläge nie und Legierungszuschläge nur in wenigen Einzelfällen angeboten. Das einheitliche Aufpreissystem entsprach in der Vergangenheit oftmals dem Wunsch der Kunden."

Ehemalige sowie die aktuellen Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG seien in diesen Sachverhalten weder involviert gewesen noch hatten sie darüber Kenntnis.