Seit der Hauptversammlung von Anfang Mai  liegen sich die BKS Bank und die UniCredit Bank Austria in den Haaren. Am Dienstag kam es in der ungewöhnlichen Auseinandersetzung zur zweiten Runde – diesmal vor dem Landesgericht Klagenfurt.

Der Grund: Die Bank Austria hat die Beschlüsse der BKS-Hauptversammlung angefochten. Sie will eine Sonderprüfung der BKS Bank erzwingen. Nach zweieinhalb Stunden unterbrach Richter Christof Pollak das Verfahren, dessen Streitwert 400.000 Euro beträgt.

Richter gegen Fortsetzung

Er sehe derzeit keinen Sinn in der Fortsetzung, da die Klägerin ihr Ziel - eine Sonderprüfung der Kapitalerhöhungen der BKS - auch im parallel angestrengten Firmenbuchverfahren erreichen könne. Die Anwälte der zur italienischen Unicredit gehörenden Bank Austria sahen das nicht so und kündigten Berufung gegen die Entscheidung des Richters an. Damit geht die ganze Causa ans Oberlandesgericht Graz. Pollak meinte, bis dieses entschieden habe, sei das Firmenbuchverfahren möglicherweise bereits abgeschlossen.

Nur zwei Jahre

Die Anwälte der Bank Austria kritisierten, eine über das Firmenbuch erreichte Sonderprüfung umfasse nur die letzten zwei Jahre. In ihrem Antrag in der Hauptversammlung hatte die Bank Austria aber eine Sonderprüfung aller Kapitalerhöhungen seit 1994 verlangt. Der Antrag war bei der Hauptversammlung der BKS Bank mit Zweidrittelmehrheit abgelehnt worden.

Der Hintergrund ist, dass die Bank Austria die Ansicht vertritt, dass die an der BKS beteiligten Institute der 3-Banken-Gruppe - Oberbank und BTV - nicht stimmberechtigt gewesen wären, ebenso wenig wie die Beteiligungsgesellschaft Generali 3Banken Holding AG. Träfe diese Ansicht zu, hätte die Bank Austria in der Aufsichtsratssitzung wohl die Stimmenmehrheit gehabt. Ferner wirft sie den 3-Banken vor, dass Kapitalerhöhungen der letzten Jahrzehnte nicht wirksam zustande gekommen seien, die miteinander verflochtenen Geldinstitute diese selbst finanziert hätten und, dass Geld quasi „in einem Einlagenkarussel im Kreis geschickt“ worden wäre.

Aufhebung der Beschlüsse?

Am Zivilgerichtsweg will die Bank Austria nun eine Aufhebung der Beschlüsse der Hauptversammlung durchzusetzen. Wie schon beim Verfahren der Bank Austria gegen die Oberbank in Linz forderten die Anwälte auch am Dienstag in Klagenfurt, dass die Beteiligungsverhältnisse der drei wechselseitig aneinander beteiligten Banken vom Gericht geklärt werden müssten. Die Gegenseite vertritt die Meinung, dass dies überhaupt nicht Gegenstand der Klage sei. Der Richter meinte, er könne sich nicht des Eindrucks erwehren, dass über die Sonderprüfung Sachverhalte geprüft werden sollen, die bereits jetzt festgestellt werden. „Die Katze beißt sich in den Schwanz", so Pollak.

Der Richter stellte eine „groß angelegte Wirtschaftsmediation“ in den Raum, die Begeisterung der beteiligten Parteien war jedoch gering. Auch Vergleichsgespräche kommen nicht in infrage, das wurde schon zu Beginn klargestellt. Während in Linz das Verfahren fortgesetzt wird, dort soll es noch vor Weihnachten einen Termin geben, ist in Klagenfurt jetzt einmal Pause. Wann das Firmenbuchverfahren, das die Bank Austria Mitte Juni beantragt hatte, abgeschlossen sein wird, ist noch offen.

BKS bestreitet Vorwürfe

Die BKS Bank-Anwälte bestreiten jedenfalls die Vorwürfe und bezichtigen die Bank Austria „eine lokal sehr wichtige Bankengruppe aufbrechen zu wollen." Die Bank Austria habe Jahrzehnte an der Hauptversammlung teilgenommen und möchte nun etwas ändern, das sie jahrelang akzeptiert habe. „In Österreich gibt es kein Verbot wechselseitiger Beteiligungen, die 3 Banken haben mehr Einlagen leisten müssen als jeder andere Aktionär“, betonten die BKS-Anwälte.

"Die Klagswelle der UniCredit gegen die 3-Banken ist heute in Klagenfurt offenbar ein wenig ins Stocken geraten", heißt es aus der BKS in einer ersten Reaktion. "Der Richter hat offenbar wenig Sinn in parallelen Verfahren gesehen, in denen die UniCredit das gleiche - nämlich einen Sonderprüfungsantrag - einklagt." Die Bank Austria will laufende Verfahren nicht kommentieren.