Ein wichtiger EU-Gutachter wird am Donnerstag (9.30 Uhr) am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg seine Einschätzung zu Schadensersatzansprüchen bei im Flugzeug umgekipptem heißen Kaffee vorlegen. Diese bietet eine wichtige Orientierungshilfe für die EuGH-Richter, die in einigen Monaten ihr Urteil fällen dürften (Rechtssache C 532/18).

Im konkreten Fall geht es um eine Sechsjährige, die 2015 mit der mittlerweile insolventen Fluglinie Niki mit ihrer Familie von Mallorca nach Wien flog. Etwa eine Stunde nach dem Start servierte eine Flugbegleiterin Getränke. Zu diesem Zeitpunkt lehnte sich das Mädchen über die Armlehne an seinen Vater an.

Heißer Kaffee ergoss sich über Mädchen

Der Vater nahm von der Flugbegleiterin einen deckellosen Becher mit frisch gebrühtem heißen Kaffee entgegen, den er auf dem am Vordertisch befestigten Klapptisch abstellte. Als er noch nach Milch fragte, geriet der Becher ins Rutschen, der Kaffee ergoss sich über die Brust seiner Tochter. Sie erlitt dabei Verbrennungen zweiten Grades auf etwa zwei bis vier Prozent der Körperoberfläche.Dabei handelt es sich um mittelschwere Verbrennungen, die in der Regel mit oder ohne Narben verheilen.

Die Klägerin fordert nun von der Airline Schadenersatz. Diese argumentiert aber, dass kein Unfall vorliege, der von der Fluglinie oder ihren Mitarbeitern herbeigeführt wurde, kein plötzliches und unerwartetes Ereignis zum Rutschen des Bechers geführt habe, und sie deshalb nicht haftbar gemacht werden könne.

Gutachter am Wort

Der EuGH-Gutachter muss nun klären, ob bei Verbrühungen durch aus ungeklärter Ursache ins Rutschen gekommenen Kaffee Anspruch auf Schadenersatz besteht. Seine Einschätzung ist für die Richter des obersten EU-Gerichts nicht bindend. In vielen Fällen folgen sie ihr aber.