Darauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig am Donnerstag hin. Schadensersatzansprüche von Verbrauchern mit einem Auslandsbezug fielen möglicherweise nicht unter das deutsche Schadensersatzrecht.

Dem Gericht zufolge liegen bereits zahlreiche Anmeldungen von Verbrauchern mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands vor. In diesen Fällen sei fraglich, "ob die hier geltend gemachten Feststellungsziele auch die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen dieser Verbraucheransprüche klären könnten", erklärte der für die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen VW zuständige vierte Zivilsenat. Die Parteien können nun zu diesen und weiteren Hinweisen bis zum 16. August Stellung nehmen.

Startschuss am 30. September in Braunschweig

Der Musterfeststellungsprozess gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals soll am 30. September vor dem OLG Braunschweig beginnen. Dazu wurde eigens ein Saal in der Stadthalle angemietet. Der vzbv will zusammen mit dem ADAC vom Gericht feststellen lassen, dass Volkswagen mit der Manipulation von Abgaswerten Kunden vorsätzlich geschädigt und betrogen hat.

Der Musterfeststellungsklage haben sich hunderttausende VW-Kunden angeschlossen. Der Autobauer sieht für Schadenersatzansprüche trotz der Manipulationen keine Grundlage.

In Österreich haben zuletzt reihenweise Gerichte festgestellt, dass österreichische Gerichte für Klagen von betroffenen Österreichern zuständig sind. Die Frage wird aber auch noch beim EuGH behandelt. VW hat Rechtsmittel dagegen eingelegt, dass österreichische Gerichte zuständig sind.

Kolba hofft auf Gültigkeit auch für Ausländer

Dass sich Verbraucher mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland womöglich nicht an der Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern wegen des Dieselskandals beteiligen können, wie das OLG Braunschweig heute hinwies, hat der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) heute postwendend in Abrede gestellt. "Das Gesetz schließt eine Beteiligung von ausländischen Geschädigten nicht aus", so der VSV.

Die mögliche Beteiligung von Ausländern sei "in der Lehre anerkannt", so VSV-Obmann Peter Kolba. "Der Verbraucherschutzverein hat über 1.100 Geschädigten aus Österreich und Italien dabei geholfen, sich in das deutsche Klageregister einzutragen", so VSV-Obmann Peter Kolba. "Wir sind dazu immer noch bereit."

"Ich gehe davon aus, dass es dem vzbv gelingen wird, klarzustellen, dass jedenfalls einige Feststellungsziele auch für Ausländer Bedeutung haben," hofft Kolba. "Wir sind da nun von juristischen Geschick des vzbv abhängig." Denn das Gesetz über die Musterfeststellungsklage in Deutschland sei so eng formuliert, dass nur wenige Verbände überhaupt klagen können. So seien der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der VSV derzeit ausgeschlossen. "Das erweist sich nun als ein deutlicher Nachteil", bedauert Kolba.

Das Oberlandesgericht Braunschweig behindere auch den Zugang zu der ersten Verhandlung am 30. September. Für den VSV gebe es keinen Reservierungsplatz. "Man will offensichtlich Ausländer, die von weiter anreisen müssen, von der Verhandlung fernhalten", mutmaßt Kolba. "Ich werde jedenfalls mit meiner Kollegin Lydia Ninz nach Braunschweig fahren und im Saal sein. Wenn ich mich auch über Nacht vor der Türe anstellen müsste." Geschädigte können sich beim VSV unter www.klagen-ohne-risiko.at melden.