Etwas aufgeregt zeigt Robert Seeger auf den Rucksack: „Ich hab mir extra Profi-Equipment ausgeborgt.“ Denn in der Wiener Mariahilferstraße hat er einen wichtigen Termin, der darüber entscheidet, ob er ein Profi-Youtuber ist. Das bestimmt in Österreich nämlich die Medienbehörde „KommAustria“ und nicht die Zuseher.

Aber der Reihe nach. Mitte September haben mehrere Youtuber Post von der Behörde erhalten, mit der Aufforderung, eine „Anzeige“ zu machen, sich als sogenannter audiovisueller Mediendienst zu melden. Das muss man in Österreich nämlich machen, wenn man im Internet fernsehähnliche Bewegtbild-Aufnahmen verbreitet und dabei ein kommerzielles Interesse verfolgt. Adressaten waren in der Szene bekannte Größen wie Kim Lianne, Anna-Laura Kummer oder „ViktoriaSarina“ – alle mit Tausenden Abonnenten.

Auch Seeger bekam das Mail: „Ich wusste nicht, dass dieses Gesetz existiert, und dachte zuerst an ein Spammail“, gesteht Seeger etwas kleinlaut. Denn eigentlich sind soziale Medien sein Beruf. Er betreut unter anderem Seiten eines großen Energydrink-Herstellers und ist ein gefragter Vortragender bei Veranstaltungen. Diese Auftritte sind auch der Inhalt seines Youtube-Kanals.

Schutz vo Schleichwerbung oder Hassbeiträgen

„Das Mail war für mich eine Ehre“, sagt Seeger, dessen Kanal 280 Abonnenten hat. Deshalb machte er gleich ein Video, in dem er sich bei der Behörde bedankte. „Das war wirklich sehr lustig“, sagt Susanne Lackner, stellvertretende Vorsitzende der KommAustria. Sie versucht seit Jahren, die Influencer auf Youtube oder Facebook über die rechtliche Lage aufzuklären. Wobei sie klarstellt: „Wir wollen so wenig wie möglich regulieren.“ Dennoch: Die KommAustria müsse die Einhaltung der Gesetze kontrollieren.

„Es geht hier um Werberecht, um Hate Speech. Vor allem Kinder müssen vor Schleichwerbung oder Hassbeiträgen geschützt werden“, sagt Lackner. Bei TV-Sendern sei das streng geregelt, im Internet hingegen kümmere sich kaum wer um die Bestimmungen. Nur selten würden Werbegeschenke auch als solche gekennzeichnet.

"Gleiche Rahmenbedingungen gewährleisten“

Das liegt daran, dass bisher die Medienschaffenden, die Influencer, dafür verantwortlich sind. Doch Anfang Oktober hat das EU-Parlament die neue audiovisuelle Medienrichtlinie beschlossen. Neben einer 30-Prozent-Europa-Quote für Netflix geht es vor allem um Influencer-Videos. Sehr zum Missfallen von Youtube und Co. sollen die Plattformen künftig für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sein. „Es geht darum, gleiche Rahmenbedingungen zu gewährleisten“, heißt es seitens des Medienministeriums. Die Umsetzung in nationales Recht dauert aber länger. Bis dahin ist weiter die KommAustria zuständig.

Bei ihr kann man sich auch melden, wenn man im Internet Videos mit Schleichwerbung findet. Und sie führt die Liste mit angemeldeten Diensten, zu denen auch Seeger gehören will. Demonstrativ baut er sein Stativ auf, spannt das Smartphone ein und beginnt mit dem Video-Interview. Einige Unterlagen brauche man noch, sagt Lackner. Dann stehe der „Adelung“ als Profi-Youtuber nichts mehr im Weg.