Die Wettbewerbsbehörde (BWB) will stärker gegen unfaire Geschäftspraktiken zwischen großen und kleinen Betrieben vorgehen. "Die Benachteiligung von marktschwachen Vertragspartnern kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen", sagte BWB-Chef Theodor Thanner am Montag bei der Präsentation eines "Fairnesskatalogs für Unternehmen".

Auf EU-Ebene wird derzeit eine Richtlinie zu unlauteren Handelspraktiken (UTP) verhandelt. Für Aufsehen haben zuletzt zwei angenommene Änderungsanträge im Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlaments gesorgt. Die Anträge gegen höhere Standards bei Händler-Eigenmarken und dem Zusammenschlussverbot von Einzel- und Großhandel zu Einkaufsgemeinschaften werden auf EU-Ratsebene aber nicht unterstützt. Die Richtlinie werde wohl bis Ende des österreichischen EU-Ratsvorsitzes ausverhandelt werden, kündigte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) in dem Pressegespräch an. Unlautere Geschäftspraktiken seien "ein sehr großes Problem, auch für die Landwirtschaft".

Lebensmittelhandel war eingebunden

In Österreich haben die drei großen Lebensmittelhändler Rewe (Billa, Merkur, Penny, Adeg), Spar und Hofer einen Marktanteil von 84 Prozent. "Der Lebensmittelhandel war in der Erstellung des Fairnesskataloges ebenso eingebunden und konnte gemeinsam mit uns und der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) einen beachtlichen Katalog zustande bringen", zeigte sich Köstinger zufrieden. Die Zusammenarbeit habe gezeigt, "dass sehr viel möglich ist, wenn man an einem Strang zieht".

Whistleblower-Website

Bei der seit Februar 2018 eingerichteten Whistleblower-Website der BWB hat es bisher 24 Meldungen gegeben. Die Wettbewerbshüter garantieren den Whistleblowern komplette Anonymität. Um einen Vorfall zu melden, müssen aber Unterlagen geliefert werden, um den Vorwurf zu erhärten. Oft würden sich kleine Unternehmen aus Angst keine Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde einreichen, sagte Thanner. Manche Sachverhalte seien auch vom Kartellrecht umfasst bzw. "Graubereich".

Der 34-seitige "Fairnesskatalog" der Wettbewerbshüter soll den heimischen Unternehmen als unverbindlicher Leitfaden dienen. Die Wettbewerbshüter haben eine Vielzahl von Geschäftspraktiken aufgelistet, die fairem unternehmerischen Handeln widersprechen.

Das steht im "Fairnesskatalog"

  • Zu den Behinderungspraktiken zählen unter anderem die Aufforderung zur Geschäftsverweigerung, Absatzbehinderung, "Preisschleudern" und vertragliche Handlungsbeschränkungen.
  • Als Ausbeutungspraktiken bewerten die Wettbewerbshüter die sachlich nicht gerechtfertigte Risikoübertragung, Ausnützung einer Monopolstellung, Forderung von unangemessenen niedrigen Einkaufspreisen und benachteiligende Vertragsbedingungen.
  • Auch die nachträglich vorgenommene nachteilige Vertragsänderung zu Lasten des Vertragspartners widerspreche unternehmerischem Wohlverhalten, schreiben die Wettbewerbshüter in ihrem Leitfaden.