Der Schriftzug für das Getränk "Master" der Firma Mitico sei dem von Coca-Cola zu ähnlich, urteilte das EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache T-61/16). Es bestehe die Gefahr des "wirtschaftlichen Trittbrettfahrens".

Die Marke könne daher nicht in der EU eingetragen werden. Beide Seiten können innerhalb von zwei Monaten noch gegen das Urteil vorgehen.

Coca-Cola hatte Mitico nach der Anmeldung von "Master" beim EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) vorgeworfen, im Handel und auf einer Unternehmenswebsite das Produkt Master-Cola so zu bewerben, dass es an Coca-Cola erinnere. Das EU-Gericht bestätigte diese Sicht. So ähnelten sich die Schriftzüge etwa durch einen typischen Schwung an den Anfangsbuchstaben C beziehungsweise M sowie die wenig geläufige Schriftart "Spencer", die in beiden Logos genutzt wird. Wie bei Coca-Cola steht der Schriftzug "Master-Cola" in weiß auf einem roten Etikett.

"Master" wird derzeit nicht in der EU verkauft. Durch die Anmeldung einer Unionsmarke sei aber davon auszugehen, dass das Produkt künftig auch in der EU etabliert werden solle, erklärte das Gericht. Daher sei ausschlaggebend, wie "Master" bisher außerhalb Europas vermarktet wurde.