Dass ein beendetes Konto noch ein Jahrzehnt später in dieser Datenbank sichtbar ist, darauf wies am Mittwoch die Schoellerbank in einem Analysebrief hin.

Seit dem 1. März 2015 schon mussten Banken die Kontonummern ihrer Kunden an das neue "Kontenregister" melden. Erfasst sind alle Kunden, die in Österreich eine Bankverbindung haben. Das heißt, alle österreichischen Konten (Girokonten), Depots und Sparbücher von natürlichen Personen und Rechtsträgern werden in diesem Register geführt. Für Mit-Inhaber, Zeichnungsberechtigte oder Treugeber von Konten bzw. Depots gilt dies auch.

Über FinanzOnline einsehen

Zum Konto selbst werden Bank, Kontonummer, IBAN sowie Tag der Kontoeröffnung und Tag der Schließung gemeldet. Die Kontoschließung bleibt für zehn Jahre im Register sichtbar.

Wer wissen will, welche Konten seinem Namen zugeordnet sind, kann das über FinanzOnline einsehen. Scheinen dabei nicht mehr zugehörige Konten auf, sollten die Daten bei der Bank überprüft werden, raten die Banker. Das passiere nämlich oft bei Sparbüchern, die einst von Eltern für ihre mittlerweile volljährigen Kinder eröffnet wurden.

Das Kontoregister dürfen die Finanzbehörden nur im Zusammenhang mit der Einkommen-, Umsatz- oder Körperschaftsteuererklärung befragen. Die Abfragen müssen vorher von hochrangigen Finanzbeamten genehmigt werden. Jede Einsichtnahme ist genau zu dokumentieren. Der Kunde muss darüber informiert werden. Dass abgefragt wurde, ist auch über den FinanzOnline-Zugang sichtbar. Kontoregister und Konteneinschau dienen, so wird auch in der Schoellerbank-Kundeninfo erläutert, der Finanzbehörde beispielsweise als Instrument der Überprüfung von unplausiblen Steuererklärungen - aber nur in begründeten Fällen.

Neben Finanzbehörden dürfen auch Staatsanwaltschaften, Gerichte und Zollbehörden auf das Kontoregister zugreifen. Diese allerdings nur in Straf- bzw. Finanzstrafverfahren.

Mehr als 30 Millionen Kontodaten

Eine parlamentarische Anfrage von Mitte Dezember 2016 ergab, dass die Behörden im Jahr 2016 in 427 Fällen Kontenregistereinschau genommen haben. Dies waren nach Schoellerbank-Angaben ausschließlich strafrelevante Fälle. Über Einschauen im Rahmen der normalen Steuererklärung gibt es bis jetzt keine offiziellen Daten.

Seit 31. Jänner 2017 liegen den Finanzbehörden die Meldungen der Jahre 2015 und 2016 vor. Per Ende Jänner 2017 waren es in Summe mehr als 30 Millionen Kontodaten.

Seit 1. März 2015 müssen die Banken Kapitalabflüsse von Konten ab 50.000 Euro melden. Egal, ob der Betrag abgehoben wird, auf ein eigenes Konto bei einer anderen Bank oder an einen Dritten überwiesen wird, oder auf ein Depot einer anderen Person wandert. Seit heuer werden diese Bewegungen monatlich gemeldet. Damit diese Pflicht nicht durch kleinere "Stückelungen" umgangen wird, werden Beträge ab 10.000 Euro quartalsweise zusammengerechnet und quasi auf Wartetaste gelegt. Übersteigen sie addiert 130.000 Euro, erfolgt eine Kapitalabflussmeldung.

Auch bei Schenkungen ("Kapitalabflüsse an Dritte") heißt es aufpassen. Bei Beträgen über 50.000 Euro, die an Familienmitglieder übertragen werden, muss eine "Schenkungsmeldung" nach Bundesabgabenordnung abgegeben werden, geht aus der Schoellerbank-Info hervor.

Wann was gemeldet wird

Wer im Ausland steuerlich ansässig ist, wird an seine ausländische Steuerbehörde gemeldet. Das gilt für Steuerpflichtige aus allen EU-Mitgliedsstaaten und aus bestimmten Drittstaaten. An die österreichische Finanz gemeldet werden Name, Geburtsdatum, Adresse, Ansässigkeitsstaat, Kontonummer/IBAN von Konten und Depots sowie der Endbestand per 31. Dezember eines jeden Jahres, Erträge und Veräußerungserlöse. Österreich leitet die Daten an die ausländischen Steuerbehörden weiter.

Wer in Österreich zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2016 neue Konten eröffnet bzw. neue Geschäfte abgeschlossen hat, wird Mitte 2017 an die teilnehmende Steuerbehörde gemeldet. Bestehende Kunden werden mit den Daten von 2017 bis 30. September 2018 an die fremde Steuerbehörde weitergemeldet. Vorerst werden nur Personen mit hohem Vermögen (ab einer Million Euro) gemeldet. Ab 2019 werden dann alle Daten weitergeleitet.