Der Oberste Gerichtshof (OHG) hat eine Klausel der Bank Austria zu ihrem Internetbanking-Schutzpaket "Just in Case" für unzulässig erklärt. Das Produkt soll Konsumenten beim Online-Banking gegen finanzielle Schäden durch Internetkriminalität absichern. Die Bank klärte dabei jedoch nicht ausreichend darüber auf, wann die Kunden nach dem Gesetz ohnehin keine Haftung trifft. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das "Just-in-Case"-Produkt der UniCredit-Tochter wurde als Versicherungsschutz für Schadensfälle rund ums Onlinebanking - beispielsweise durch Phishing - angeboten. "Phishing" sind betrügerische Angriffe, mit denen Konsumenten Zahlungsdaten wie PIN und TAN entlockt werden, um damit in weiterer Folge missbräuchliche Zahlungsvorgänge vorzunehmen.

Haftung, wo keine Haftung ist

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu dem Produkt wurde aber nicht auf die bestehenden Haftungsregelungen des Zahlungsdienstegesetzes hingewiesen, so der Verein für Konsumenteninformation. Das suggeriere für die Versicherungsnehmer, dass sie für missbräuchliche Zahlungsvorgänge ein Schadensrisiko tragen, obwohl keine Haftung trifft.

Die Haftung von Verbrauchern gegenüber ihrer Bank bei nicht autorisierten Zahlungen ist im Zahlungsdienstegesetz 2018 geregelt und in vielfacher Hinsicht eingeschränkt", so der VKI-Jurist Joachim Kogelmann. Beispielsweise gebe es eine Haftungsbeschränkung auf 50 Euro, wenn nur eine leicht fahrlässige Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers vorliege. Und wenn die Möglichkeit für eine 2-Faktor-Authentifizierung besteht, treffe den Verbraucher überhaupt keine Haftung, so Kogelmann.

Die Bank Austria schreibt dazu am Mittwoch, dass die Bedingungen für das Versicherungspaket bereits vor einigen Monaten geändert worden seien. Dabei werde "nicht nur der Umfang des Versicherungsschutzes dargelegt, sondern werden auch klar und unmissverständlich auf etwaige gesetzliche Haftungen der Bank Austria als Zahlungsdienstleister hingewiesen." Die Kunden des Just-in-Case-Produkts hätten unabhängig davon den vollen Versicherungsschutz.