Da ist die Kärntner Pflegehelferin, die sich nicht getraut, mit ihrem Kind ins Schwimmbad zu gehen, weil sie dann ihr Handy nicht hört. Sie muss auch in ihrer Freizeit dienstlich erreichbar sein. Ist sie es nicht, kassiert sie eine Rüge.
Da ist der Angestellte, der Sorge hat, wie er sich weiter "produktivieren" soll. Produktivieren? Er hat vorgeschriebene Maximalstunden, die er für einzelne Projekte an Arbeitszeit verwenden darf. Braucht er mehr, hat er ein Problem. Derzeit ist er in Krankenstand. 

"Ungesund für Arbeitnehmer, teuer für Arbeitgeber"

Laut einer Ifes-Studie glauben schon jetzt 35 Prozent der Arbeitnehmer, dass sie dem Arbeitsdruck, dem sie derzeit ausgesetzt sind, bis zur Pension nicht standhalten können. Aber die Belastungen steigen weiter, Arbeit und Freizeit verschwimmen. "Ein hoher Arbeitsaufwand verbunden mit Personalknappheit führt zu einer Zunahme des Arbeitsdrucks, der sich negativ auch auf die körperliche und psychische Gesundheit der Beschäftigten auswirkt", sagt Jutta Brandhuber, Geschäftsführerin der Gewerkschaft GPA Kärnten, die eine Aktionswoche unter dem Motto "Stress lass nach" ausgerufen hat. "Damit möchten wir an die Arbeitgeber appellieren, den Druck auf die Arbeitnehmer nicht weiter steigen zu lassen." Auch in deren eigenem Interesse: Eine hohe ungewollte Fluktuation von Arbeitskräften führt laut einer Deloitte-Studie zu einem unternehmerischen Schaden von 14.900 Euro pro Arbeitsplatz.

Die 37-Stunden-Woche sieht die Gewerkschafterin daher ebenso wie familienfreundliche Arbeitszeiten und mehr Freizeitoptionen als Zukunftskonzepte in Richtung höhere Arbeitsqualität. Ebenso das Modell "90 für 80". Dabei soll laut GPA die Arbeitszeit auf 80 Prozent reduziert werden (können), das Gehalt soll aber nur auf 90 Prozent sinken. Die Differenz soll vier Jahre lang das AMS tragen, um den Einstig in die Arbeitszeitverkürzung attraktiver zu machen. "Voraussetzung ist natürlich, dass für die frei werdende Zeit eine neue Arbeitskraft aufgenommen wird", so Brandhuber.

Weiters fordert die GPA ein Recht auf Altersteilzeit, also auf eine Verkürzung der Arbeitszeit in den letzten fünf Jahren vor Pensionsantritt.  Für eine sechste Urlaubswoche muss man derzeit 25 Jahre lang im selben Betrieb arbeiten. "Das muss sich ändern."

Und auch All-in-Verträge "bedeuten nicht, dass rund um die Uhr gearbeitet werden muss. Auch dabei dürfen nicht mehr Arbeitsstunden geleistet werden als gesetzlich erlaubt sind", ergänzt GPA-Rechtsschutzsekretärin Birgit Binder-Fischer.