Das gesetzliche Pensionsantrittsalter beträgt in Österreich für Frauen 60 Jahre, für Männer 65 Jahre, obwohl Frauen eine um mehr als fünf Jahre längere Lebenserwartung haben. Das frühere Frauenpensionsalter sollte historisch die Doppelbelastung und andere Nachteile von Frauen ausgleichen.

Die Österreicher werden immer älter. Neben der längeren Bezugsdauer verschärft die steigende Anzahl der Pensionisten das Defizit zwischen Ein- und Auszahlungen im österreichischen Pensionssystem: Immer mehr Geld aus dem Staatshaushalt muss in das Pensionssystem zugeschossen werden.

Ab 2024 wird das Pensionsantrittsalter der Frauen in Österreich daher schrittweise an jenes der Männer angehoben, wogegen die Arbeiterkammer sich nun einmal mehr in Stellung bringt. 

"Knapp weniger als die Hälfte aller Frauen schafft in Österreich überhaupt den Pensionsantritt aus dem Erwerbsleben heraus. Der Direkt-Pensionsübertritt sinkt", so AK-Präsidentin Renate Anderl bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Sie schließt daraus, dass "immer weniger Frauen gesund in Pension gehen".

"Antrittsalter verschiebt sich ohnehin nach hinten"

Ein weiteres Argument der AK: "In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Pensionsantrittsalter der Frauen nach hinten verschoben", sagt Anderl. Gingen 2009 nur 38 Prozent der Frauen erst mit 60 Jahren in Pension, so seien es 2019 schon 73 Prozent gewesen.

Die Erwerbsbeteiligung der Frauen erhöht sich laut Anderl in allen Berufsgruppen. Gleichzeitig würden die Arbeitsbedingungen belastender. Bald auch noch das höhere Antrittsalter: "Eine bedrohliche Situation kommt auf die Frauen zu."

AK-Präsidentin Renate Anderl: "Begleitmaßnahmen dringend notwendig"
AK-Präsidentin Renate Anderl: "Begleitmaßnahmen dringend notwendig" © APA/GEORG HOCHMUTH

Eine Studie der Autorinnen Ingrid Mairhuber (Forba) und Christine Mayrhuber (WIFO) kommt weiters zu dem Ergebnis, dass "30 Prozent der Frauen in Österreich von einer Pensionslücke betroffen sind" und "Begleitmaßnahmen zur Pensionsantrittserhöhung dringend nötig sind". Damit sind unter anderem ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag des Kindes gemeint. Korinna Schumann (ÖGB) fordert weiters eine Verkürzung der Arbeitszeit für Frauen, damit nicht so viele in Teilzeit arbeiten müssen.