Nach den Mitarbeitern in der Gastronomie und Hotellerie erhalten auch die 10.000 Beschäftigten in der Kosmetik-, Friseur- und Massagebranche einen Rechtsanspruch auf eine Lockdown-Zulage in der Höhe von 100 Euro. Der Trinkgeld-Ersatz wurde Anfang November in Abstimmung mit den Sozialpartnern fixiert, um Beschäftigte im Tourismus, die aufgrund des Corona-Lockdowns kein Trinkgeld bekommen, finanziell zu unterstützen.

"Da angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen die Schutzmaßnahmen jetzt auch auf Friseur- und Kosmetikbetriebe ausgeweitet werden müssen, erhalten alle betroffenen Arbeitnehmer aliquot 100 Euro als Abgeltung des entfallenen Trinkgelds", sagt  Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP). Die Trinkgeldpauschale werde vom Arbeitsmarktservice (AMS) bereitgestellt.

Ursprünglich sollten nur Mitarbeiter in Hotellerie- und Gastronomie die über eine Trinkgeldpauschale verfügen den Hunderter bekommen. Dann war die Ausweitung auf alle Dienstnehmer der Branche erfolgt und nun kam die Erweiterung auf die Kosmetiker und Friseure.