„Wir schlagen schon seit Jahren vor, dass die ersten beiden Tage des Krankenstands vom Dienstnehmer selbst getragen werden sollten", sagt der Kärnnter Wirtschaftskammer-Präsident Jürgen Mandl. Jetzt erneuert er diese Forderung: "Da würden sich viele Krankenstandtage ganz von selbst erledigen.“

Auch die lange Entgeltfortzahlung bei Freizeitunfällen ist der Wirtschaft ein Dorn im Auge. „Warum soll der Betrieb 42 Tage lang das volle Entgelt weiterzahlen, weil sich ein Mitarbeiter in seiner Freizeit beim Klettern, Motorrad fahren oder Drachenfliegen verletzt hat?“, so Mandl, der die Einführung von verpflichtenden privaten Unfallversicherungen vorschlägt.

Abgesehen von vereinzelten Negativbeispielen würden Kärntens Betriebe viel Verständnis für ihre Mitarbeiter zeigen, große Geduld auch bei Fehlverhalten aufbringen und sich eine etwaige Kündigung sehr gut überlegen, so Mandl in einer Aussendung. Und weiter: „Natürlich kommt es bei rund 185.000 privatwirtschaftlich Beschäftigten in Kärnten hie und da zu Komplikationen. Daran sind aber ganz sicher nicht nur ein paar Unternehmer schuld. Die schwarzen Schafe grasen bei den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern genauso.“

Die Rechtslage, die nach wie vor wirtschaftlich angespannte Situation und der nach wie vor zu häufige Krankenstandsmissbrauch machen vielen Betrieben zu schaffen. „Wird ein Urlaub nicht gewährt oder ist ein Dienstnehmer mit seiner zugewiesenen Arbeit nicht zufrieden, werden immer wieder kuriose Krankenstandsfälle an uns herangetragen“, erklärt die Arbeitsrechtsexpertin der Wirtschaftskammer, Katharina Kircher. Einmal sei eine Dienstnehmerin von einem Arzt sogar nach 26 Tagen rückwirkend für nur einen Tag krankgeschrieben worden, um ihr Fernbleiben im Nachhinein zu rechtfertigen. Und als fünf Arbeiter mit ihrem Partieführer nicht einverstanden waren, legten sie die Arbeit nieder und ließen sich vom selben Arzt für die gleiche Dauer krankschreiben.

Die Kammer verlangt daher von den Ärzten eine korrekte medizinische und berufskundige Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters, bei Verstößen soll es auch entsprechende Sanktionen für die Mediziner ebenso wie die Beschäftigten geben.