Im Hypo-Zivilprozess ist am Montagnachmittag besprochen worden, welche Sachverhalte die beiden Sachverständigen zu prüfen haben. Sie werden beurteilen, ob die Kreditvergaben der Hypo-Consultants lege artis waren und ob bei Fehlern im Risikomanagement die Beklagten - Aktionäre sowie ehemalige Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder - das gewusst haben müssten.