Am Dienstag soll das umstrittene Hypo-Gesetz endgültig vom Nationalrat beschlossen werden. Mit dieser Entscheidung verbindet die Koalition die Hoffnung, dieses unrühmliche Kapitel der österreichischen Innenpolitik ein für alle Mal abhaken zu können.

Doch der Regierung droht neues Ungemach an der Hypo-Front. Der renommierte Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk meint im Gespräch mit der Kleinen Zeitung, die Regierung gehe mit dem Gesetz "ein sehr hohes verfassungsrechtliches Risiko" ein. "Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof zu rechnen." Ludwig Adamovich, juristischer Berater des Bundespräsidenten, hat bereits im "Standard" ähnliche Bedenken formuliert, andere Experten sehen dies ähnlich.

Stein des Anstoßes ist die Regelung, dass die Nachranggläubiger trotz der bestehenden Kärntner Landeshaftung einem Kapitalschnitt von 890 Millionen Euro unterzogen werden. "Die Regelung ist äußerst fragwürdig, weil sie gegen verfassungsrechtliche Eigentumsgarantien verstößt."

Finanzminister Michael Spindelegger hatte sich aus politischen Gründen für diesen Schritt entschieden, um den Hypo-Ausfall nicht komplett dem Steuerzahler umzuhängen. Funk kann dieser Überlegung nichts abgewinnen. "Das ist nicht einmal politisch argumentierbar", wendet der Verfassungsrechtler ein. "Die Rechtsordnung bietet eine Sicherheit gegen Zugriffe auf Vermögenswerte, die mündelsicher sind."

Fischer soll unterschreiben

Auch dem Argument, dass die Inhaber von Kärntner Anleihen wissen mussten, dass Kärnten im Ernstfall diese nicht bedienen würde, kann Funk wenig abgewinnen. "Es gibt eine gesetzliche Garantie. Die Sicherheit durch die Landeshaftungen ist ein Vertrauenstatbestand."

Dass Bundespräsident Heinz Fischer Bauchweh hat, das Gesetz zu unterschreiben, versteht Funk. Bei der Novellierung der Gewerbeordnung hatte Fischer wegen der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit die Unterschrift verweigert. Was Fischer diesmal tun sollte? Dazu Funk: "Fischer hat letzten Endes das Gesetz zu unterschreiben, weil die Verfassungswidrigkeit nicht unzweifelhaft evident ist."