Ich steh an der Haltestelle, aber sie kummt net, kummt net ..." In Abwandlung eines bekannten Schlagers drückt das in etwa aus, was sich unser Leser vor Kurzem gedacht hat, als er mit seiner Freundin vergeblich auf eine Straßenbahn warten musste.
Verschärfend kam dazu, dass die Zeit drängte. „Als Jahreskartenbesitzer wollten wir mit der Straßenbahn zu unserem Tanzkurs fahren. Dabei ist unsere Straßenbahn zu früh gefahren und die nächsten zwei sind einfach nicht gekommen. Deshalb haben wir ein Taxi genommen, um den Tanzkurs nicht zu versäumen", berichtet unser Leser Mark B.
Und weil dadurch Kosten entstanden sind, möchte der Mann diese von den zuständigen Verkehrsbetrieben ersetzt haben. Eine Situation, von der viele Menschen immer wieder betroffen sind; wobei es aber in anderen Fällen um sehr viel höhere Schadenssummen gehen kann.

Kein Schadenersatz


Die Verkehrsbetriebe entschuldigten sich und erklärten die Misere: Die frühe Abfahrt lag im Toleranzbereich von 20 Sekunden, die Verspätung war einem technischen Gebrechen geschuldet. Es wurde betont, dass „im Rahmen der Beförderungsbedingungen keine Möglichkeit zur Schadenersatzerstattung gegeben ist". Als Trostpflaster wurde ein Gutschein übersandt.