Einen wesentlichen Etappensieg im Urheberrechtsstreit mit einem Kärntner Start-up hat das italienische Unternehmen SMH Technologies am Landesgericht Klagenfurt erzielt. Wie berichtet wurde die Firma und einer der Gründer wegen des unbefugten Eingriffs ins Werknutzungsrecht in erster Instanz schuldig gesprochen. Dem Mann, der bis 2018 bei der SMH Technologies in Pordenone tätig war, droht eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten. Da das Start-up, das sowohl vom KWF als auch vom Gründerzentrum Build! gefördert wurde, und der Hauptangeklagte Rechtsmittel eingelegt haben, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Konkret gibt es in diesem Fall zwei Verfahren, nämlich das Strafverfahren und ein Zivilverfahren, in dem das italienische Unternehmen seine Schadensersatzansprüche geltend machen will. Zweiteres ruht, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist. Laut Astrid Wutte-Lang, der Rechtsanwältin der klagenden Firma, sei der Schaden noch nicht genau zu beziffern, gehe aber in die Millionenhöhe. "Mehr als zehn Jahre Entwicklungsarbeit stecken in dem Produkt", sagt die Juristin. SMH Technologies sei mit seinem "FlashRunner", in den hunderttausende Euro und 160.000 Arbeitsstunden geflossen seien, einer der Weltmarktführer.

Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um ein Gerät für die sogenannte "In-System-Programmierung", mit der Mikrocontroller in technischen Geräten programmiert werden. Diese kommt unter anderem bei Industrierobotern zum Einsatz, um sie ihrem Verwendungszweck anzupassen. Durch das Gerät sparen sich Kunden Zeit, Kosten und Arbeit.

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Sollte das Urteil vom Oberlandesgericht Graz bestätigt werden, hat das auch Folgen für die Kunden des Kärntner Start-ups, die unter anderem im asiatischen Raum und in den USA ansässig sind. "Nach rechtskräftiger Bestätigung durch das Gericht dürfte das Start-up das von ihm verkaufte Produkt nicht weiter vertreiben und vor allem die schon verkauften Produkte bei den Kunden nicht mehr warten. Unterlassungsansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz sind verschuldensunabhängig", so Wutte-Lang.