Der langjährige Rechtsstreit um "Steirisches Kürbiskernöl" als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) ist um ein Kapitel reicher. Die Geschäftsführerin einer steirischen Ölmühle meldete 2011 beim EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) ein "Bildzeichen" diesen Inhalts als Marke an. Diese wurde jedoch von der EUIPO 2019 und 2020 für nichtig erklärt. Sprich: Die Ölmühlenbetreiberin hätte das Zeichen nicht verwenden dürfen. Letztere Entscheidung wurde nun aber vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben.