Mit dem Lockdown ab Montag - angesetzt bis 12. Dezember - wird es auch neue Wirtschaftshilfen geben.

Details wurden von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) gemeinsam mit Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) präsentiert.

„Wir haben in den vergangenen zwei Jahren viel über das Virus gelernt und auch darüber, welche Hilfen besonders effizient und wirkungsvoll sind. Wir nutzen den bewährten Instrumentenkoffer, um Unternehmen und Arbeitsplätze jetzt bestmöglich zu unterstützen. Dadurch sind wir schnell startklar und die Unternehmer kommen schneller zu ihrem Geld", so Blümel.

Blümel und Kocher haben am Freitag der Wirtschaft für die Lockdownzeit eine Fortführung der Wirtschaftshilfen in Aussicht gestellt. "Wir nutzen den bewährten Instrumentenkoffer. Dadurch sind wir schnell startklar und die Unternehmer kommen schneller zu ihrem Geld", so Blümel. Allerdings müssen sich alle geförderten Unternehmen an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten ist die Hilfe zurückzuzahlen.

Die Regierung ruft auch eindringlich zur Nutzung von Homeoffice auf. Eine Homeoffice-Pflicht gebe es nicht, weil die Sozialpartner darauf verwiesen hätten, dass eine solche nicht überall umsetzbar sei. Trotzdem hätten die Sozialpartner zugesichert, "sich massiv für die Nutzung von Homeoffice einzusetzen", erläuterte Arbeitsminister Martin Kocher.

Die Instrumente im Detail

Ausfallsbonus (Kosten bis zu 700 Millionen Euro/Monat):

  • mind. 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 10-40 Prozent des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
  • Maximaler Rahmen: 2,3 Millionen Euro (statt bisher 1,8 Millionen)
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Beantragung: ab 16. Dezember 2021

Verlustersatz (Kosten noch nicht abschätzbar):

  • mind. 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 70 bis 90 Prozent des Verlustes
  • Maximaler Rahmen: 12 Millionen Euro (statt bisher 10 Millionen)
  • Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
  • Beantragung Anfang 2022

Härtefallfonds (Kosten ca. 100 Mio./Monat):

  • mind. 40 Prozent Einkomensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
  • Ersatzrate: 80 Prozent zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Maximaler Betrag: 2000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro

Voraussetzungen

Für Betriebe gibt es also weiter einen Ausfallsbonus, bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum gleichen Monat 2019, also vor der Pandemie. Auch gibt es einen Verlustersatz bei mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019. 70 bis 90 Prozent des Verlustes können ersetzt werden, maximal 12 Millionen Euro, statt wie bisher zehn Millionen. Dieser gilt von Jänner bis März 2022 und kann ab Jänner 2022 beantragt werden. Die Kosten der Maßnahme sind noch offen. Auch Steuerstundungen und Herabsetzung wird es weiter geben, kündigte Blümel an.

Kocher: Freistellung für Risikogruppen kommt wieder

"Wir sind uns bewusst, dass Situation eine frustrierende ist, vor allem für Personen, die geimpft sind und die immer verantwortungsvoll mit Situation umgegangen sind", betont Arbeitsminister Martin Kocher. Man wolle aber niemanden im Stich lassen. "Als Arbeitsminister bin ich in meinem Ressort für vier Unterstützungsmaßnahmen verantwortlich, die selbstverständlich unverändert in Anspruch genommen werden können bzw. angesichts der aktuellen Situation wiederbelebt werden".

  • Die Corona-Kurzarbeit
  • Der Freistellungsanspruch für Risikogruppen
  • Die Sonderbetreuungszeit und Freistellungsanspruch für Schwangere
  • Sowie die Nutzung von Homeoffice als individuelle Vereinbarung zwischen AG und AN

Die Corona-Kurzarbeit gilt jedenfalls bis Jahresende, deckt also den jetzt angekündigten Lockdown ab, erinnert Kocher. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Jetzt aber ist noch eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall möglich, bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent. Ab Montag den 22. November haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, wieder die Möglichkeit, sich ein Risiko-Attest zu besorgen und im Bedarfsfall freistellen zu lassen. Damit wird eine im Sommer ausgelaufene Bestimmung wiederbelebt. Der Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen ist ohnehin nach wie vor aufrecht, auch kann die Sonderbetreuungszeit unverändert in Anspruch genommen werden, wenn ein Kind in Quarantäne geschickt wird oder an Corona erkrankt, erinnert Kocher. Der Minister "empfiehlt" Unternehmen Homeoffice zu nutzen.

Hilfen für Kunst und Kultur

Auch Andrea Mayer, Staatssekretärin für Kunst und Kultur, stellte erste Maßnahmen vor. Es gelte nun den wirtschaftlichen Schäden entgegenzuwirken. Ein Überblick:

NPO-Fonds:

  • Zeitraum: viertes Quartal 2021 und erstes Quartal 2022
  • Dotierung: 125 Millionen Euro zusätzlich

Künstler-SVS:

  • Zeitraum: November plus Dezember 2021 und erstes Quartal 2022
  • Dotierung: Aufstockung von 150 auf 175 Millionen Euro
  • Auszahlung weiterhin analog zu Härtefallfonds (600 Euro)
  • In Lockdown-Monaten stattdessen: 1000 Euro 

KSVF (Künstlersozialversicherungs-Fonds)

  • Verlängerung bis ins erste Quartal 2022
  • Aufstockung Dotierung von 40 auf 50 Millionen Euro

Ausdehnung Veranstalterschutzschirm 

  • Verlängerung Antragstellung bis 30. Juni 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023.

Comeback-Zuschuss Film (Ausfallshaftung) 

  • Verlängerung der Antragstellung bis 30.06.2022 , Gültigkeit bis 31.12.2022

Die EU-Kommission hat am Donnerstag angesichts der anhaltenden Coronakrise grünes Licht für staatliche Beihilfe bis 30. Juni 2022 gegeben. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) begrüßte den Schritt. "Die aktuelle Ausweitung des Beihilferahmens ist auch die Basis für unsere nationalen Hilfen, die wir gerade erarbeiten."