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Mit Saisonstart am 15. November gilt die 3G-Regel
In Seilbahnen und abdeckbaren Sesselliften muss eine FFP-Maske getragen werden. 3-G-Nachweis soll beim Ticketverkauf kontrolliert werden. Nachtgastronomie und Après Ski werden ab 15. November gleichgestellt. Weihnachtsmärkte mit 3G-Regel.