"Holen Sie Ihr Geld zurück", nennt sich die Aktion der Arbeiterkammer Kärnten, im Rahmen derer heuer 20.387 Beratungen durchgeführt wurden. Davon 18.298 am Telefon, 1560 per E-Mail, Brief oder Fax und 529 auf persönlichem Wege, so Bernhard Sapetschnig, Leiter der Abteilung Finanzen und Förderung. Coronabedingt habe die telefonische Beratung um 43 Prozent zugenommen.

Insgesamt habe man um 2800 Beratungen mehr durchgeführt, als im Jahr 2020, was einer Steigerung von fast 16 Prozent entspreche. Bisher konnten laut einer ersten Zwischenbilanz rund sieben Millionen Euro vom Finanzamt zurückgeholt werden. Im Vorjahr waren es bis Ende des Jahres 8,6 Millionen Euro.

"Steuerbegünstigungen geltend machen"

"Obwohl das Finanzamt die so genannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchführt, sollte man Steuerbegünstigungen wie zum Beispiel den Familienbonus Plus, den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Fortbildungskosten oder Ausgaben im Zusammenhang mit einer Behinderung, selbst im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Auch wenn man schon automatisch veranlagt wurde, hat man für den Steuerausgleich wie gewohnt fünf Jahre Zeit", unterstreicht Sapetschnig.