Der morgige Donnerstag, der 1. Juli 2021, steht in Österreich im Zeichen weiterer Lockerungen – insbesondere hinsichtlich der Maskenpflicht. Das sind aber nicht die einzigen Änderungen und Neuerungen, die mit diesem Stichtag einhergehen. Insbesondere rund um die Mobilität tut sich einiges.

Neue NoVA. Die Normverbrauchsabgabe wurde reformiert, die Änderungen treten morgen in Kraft. Die NoVA, die beim Autokauf einmalig fällig wird, wird für Autos mit höherem CO2-Ausstoß teurer. Konkret wurde der CO2-Freibetrag pro Kilometer abgesenkt, der CO2-Malus verschärft und erstmals werden alle Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen NoVA-pflichtig – auch SUVs, Pick-ups und Vans, die bisher als Klein-Lkw befreit waren. Das stieß bei Wirtschaftsvertretern auf harsche Kritik. Gleichzeitig sind emissionsfreie und sehr emissionsarme Fahrzeuge von der NoVA gänzlich ausgenommen.

Steuerzuckerl für Pendler. Für das Pendeln mit Öffis erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein steuerliches „Zuckerl“. Bisher war vor allem die private Nutzung von Dienstautos durch eine günstige Pauschalierung ein attraktiver Gehaltsbestandteil. Für die Nutzung von Öffis gab es keine vergleichbaren Begünstigungen. Umweltministerin Leonore Gewessler verweist nun darauf, dass sich das ab 1. Juli ändert: „Dann sind auch Pendlerinnen und Pendler, die mit den Öffis und dem Fahrrad anreisen, umfangreich steuerbegünstigt.“

Demnach können Arbeitgeber zukünftig alle Öffi-Tickets steuerfrei auf das Gehalt drauflegen, solange sie nur am Wohn- oder am Arbeitsort gültig sind. Die Tickets sind vom Sachbezug befreit und können auch von den Pendlern selbst erworben und durch gänzliche oder teilweise Kostenübernahme mit dem Arbeitgeber abgewickelt werden. Bei privater Nutzung eines persönlichen Dienstfahrrads bleibt der Anspruch auf das Pendlerpauschale erhalten.

Zollfreigrenze fällt. Mit 1. Juli fällt die Freigrenze für Pakete unter 22 Euro. Für Warensendungen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern) muss ab dem ersten Euro die Einfuhrumsatzsteuer (20 Prozent auf die Summe von Warenwert, Porto und Zoll) entrichtet werden. Zollabgaben werden wie bisher erst ab einem Warenwert von 150 Euro fällig. Die Steuerfreigrenze fällt, da viele Versender aus China oder anderen Ländern einen niedrigeren Warenwert angegeben haben, um die Steuer zu sparen. Laut Finanzministerium war das bei drei Viertel aller Pakete unter 22 Euro der Fall. Das Ziel ist mehr Steuergerechtigkeit und Fairness für Händler in der EU.

Für Onlineshopper werden Schnäppchen teurer, wenn sie von außerhalb der EU versandt werden. Ein Beispiel: Bei einer Handyhülle aus China im Wert von drei Euro kommen drei Euro Porto hinzu. Dies zusammen bildet die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer, die dann 1,20 Euro beträgt. Sofern der Händler die Steuer nicht direkt dem Kunden verrechnet, kommt die Post ins Spiel. Sie führt den Steuerbetrag an die Finanz ab und hebt ihn anschließend beim Empfänger ein. Für den Aufwand verrechnet die Post einen Importtarif, im Fall der Handyhülle fünf Euro. Die Handyhülle kostet in Summe dann 12,20 Euro, ist also kein Schnäppchen mehr. Fehlt etwa die Wertangabe auf einer Sendung, wird der Empfänger aufgefordert, Dokumente nachzureichen – erst dann erfolgt die Zustellung.

Stundungen. Laut Finanzministerium wurden im Zuge der Coronahilfen Steuern und Abgaben in Höhe von 5,4 Milliarden Euro gestundet (Stand Ende April). Diese Stundungen laufen mit Ende Juni aus. Für all jene, die eine Ratenzahlung in Anspruch nehmen möchten, gilt, wie berichtet: Sie muss bis heute, 30. Juni, beantragt werden, das kann via Finanz online vorgenommen werden. Das Ratenzahlungsmodell gilt für alle, bei denen mehr als die Hälfte der Steuerrückstände nach dem 15. März 2020 fällig geworden sind. Die Abgabenschuld kann dann innerhalb eines Zeitraums von bis zu 36 Monaten zurückgezahlt werden. Darüber hinaus gibt es im Rahmen der „Safety-Car-Phase“ laut Finanzministerium die Möglichkeit, in den ersten drei Monaten nur einen Minimalbetrag zu zahlen „falls es die persönliche Liquiditätssituation erfordert“.