Die Bundesregierung verlängert die Coronahilfen und passt sie dabei teilweise an. Einige Hilfen, die Ende Juni ausgelaufen wären, gelten nun für weitere drei bis sechs Monate. Zugleich werden sie "den aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen und Gegebenheiten angepasst", teilten Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Dienstag mit. Konkret geht es um Ausfallsbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds und die Überbrückungsfinanzierung für Künstler. Auch steuerrechtliche Maßnahmen wurden verlängert.

Blümel bezeichnet die Schritte als "Einstieg zum Ausstieg" aus den Hilfszahlungen. Begründet wird das durch die aktuellen Zahlen zum Wirtschaftswachstum, wie Kogler ausführt. So rechnet die OECD für Österreich mit einem Wachstum von 3,4 Prozent für 2021 und 4,2 Prozent für 2022. Im kommenden Jahr wäre Österreich damit am Vorkrisen-Niveau, führt Kogler aus. Er sei zuversichtlich, dass der Plan, sich aus der Krise "heraus zu investieren", aufgehen werde. "Die zielgerichteten Maßnahmen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Regionalisierung haben begonnen, zu greifen."

Nun gehe es darum Förderungen wirtschaftlich vernünftig zu gestalten und sozial verträglich. Deshalb würden nur noch jene Bereiche unterstützt, die wirklich noch von der Pandemie betroffen sind. "Wo nötig, werden die Hilfen verlängert, aber nicht mehr mit der Gießkanne", erklärt der Finanzminister.

Die neuen Regeln

Konkret werden die Instrumente Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds verlängert, ebenso die Unterstützungen für Künstler und Vereine. Allerdings wurden die Zugangsbestimmungen verschärft. Der Fixkostenzuschuss läuft mit Ende Juni aus.

Der Ausfallsbonus wird für drei Monate verlängert und kann bis Ende September beantragt werden. Anspruch haben Unternehmen, die einen Umsatzausfall von mehr als 50 Prozent im Vergleich zum Vorkrisen-Monat haben. Die Ersatzraten werden mit 10, 20, 30 und 40 Prozent gestaffelt. Es wird ein Deckel von 80.000 Euro pro Monat eingeführt. Bezüglich Dividenden, Boni und Kündigungen gelten die gleichen Regeln wie beim Fixkostenzuschuss. Neu: Die Hilfszahlungen werden mit den Mitteln aus der Kurzarbeit kombiniert. Zusammen dürfen sie nicht über dem Umsatz des Vergleichszeitraums liegen.

Auch der Härtefallfonds für Klein- und Kleinstunternehmer kann weitere drei Monate beantragt werden. Dafür muss der Umsatzeinbruch mindestens 50 Prozent betragen. Auch wenn die laufenden Kosten nicht gedeckt werden können, können Mittel aus dem Härtefallfonds beantragt werden. Monatlich werden 600 Euro ausgezahlt. Mit Zusatzzahlungen kann der Betrag auf bis zu 2000 Euro erhöht werden. Analog zum Härtefallfonds wird die Überbrückungsfinanzierung für Künstler verlängert. Vereine können bei dem NPO-Fonds noch bis Ende des Jahres um Hilfen ansuchen.

Der Verlustersatz für große Unternehmen gilt noch bis Ende des Jahres. Auch hier gilt ein Umsatzausfall von 50 Prozent als Einstiegskriterium. Der Deckel ist mit zehn Millionen Euro aber deutlich höher.

Auf Steuerseite wird die Umsatzsteuer-Befreiung für Masken bis Ende des Jahres verlängert. Selbiges gilt für die Alkoholsteuer bei Desinfektionsmittel. Die staatlichen Garantien für Haftungsrahmen gelten ebenfalls noch bis Ende Dezember. Auch Steuerstundungen können bis dahin beantragt werden.