„Quadratisch, praktisch, gut“ – der bekannte Werbeslogan eines Schokoherstellers könnte auch für den QR-Code passen. Das „kryptische, irgendwie wirre und fleckige Gebilde“, wie er auch schon beschrieben wurde, hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich.

Für viele Industrieanwendungen war seine Erfindung 1994 schlicht revolutionär, bei Alltagsanwendungen ist die Meinungslage nicht ganz so eindeutig. Im Gegenteil: Über Sinn und Unsinn von QR-Codes wurde in den letzten Jahren immer wieder feurig debattiert. Spätestens die Pandemie leitete hier aber eine fundamentale Wende ein. Noch nie waren diese – im Fachjargon – „optoelektronisch lesbaren Schriften“ in unserem täglichen Leben so präsent.

Bei mobilen Bankanwendungen (Stichwort Zahlschein) haben sie längst breitflächig Einzug gehalten, eine Schlüsselrolle spielten sie in jüngerer Vergangenheit bei allem, was das Corona-Thema 3-G (Getestet, Genesen, Geimpft) betrifft – vor allem rund um Antigentest–Zertifikate und bei Registrierungen in Lokalen.

Die drei Zertifikate (Geimpft, Getestet, Genesen) im Grünen Pass
Die drei Zertifikate (Geimpft, Getestet, Genesen) im Grünen Pass © APA/BMSGPK

Die ganz große „Alltagsbühne“ erobern die QR-Codes aber jetzt mit der europaweiten Einführung der „Grünen Pässe“. Die individuellen Codes in EU-konformer Ausprägung kommen jeweils in Verbindung mit Zertifikaten, die einen negativen Test – seit gestern heißt es im Ergebnis wörtlich „nicht nachgewiesen“– eine verabreichte Corona-Impfung oder eine Genesung von Covid-19 dokumentieren.

Eigentlich für Reisen durch ganz Europa erdacht, wird der 3-G-Pass im ersten Schritt aber als Eintrittstest für Gastro & Co. vorerst nur innerhalb Österreichs wirksam sein. Erst Anfang Juli soll europaweit ausgerollt werden.

Zudem gibt es selbst in Österreich noch Anlaufschwierigkeiten. Der avisierte Start Anfang Juni musste verschoben werden und selbst beim jetzigen Teilstart werden vorerst mit „Getestet“ und „Genesen“ nur zwei von drei „Gs“ im Pass abgebildet. Erst „im nächsten Schritt“, sagt das Gesundheitsministerium ohne einen Zeitpunkt zu nennen, kämen auch die Impfbestätigungen dazu.

Wer eine Handysignatur oder eine Bürgerkarte hat, kann den „Grünen Pass“ jedenfalls prinzipiell ab sofort auf der Website gesundheit.gv.at anfordern. Ohne Handysignatur tut sich indes ein weiteres Hindernis auf.
Laut Ministerium könne man zwar beispielsweise Genesungszertifikate mit gültigem QR-Code auch bei einigen Gemeinden, Städten, Bezirksverwaltungsbehörden und Elga-Ombudsstellen ausdrucken lassen. Bundesländer und Gemeinden aber klagen bereits lautstark, dass die Bezirksämter und die Kommunen nicht rechtzeitig eingebunden worden seien.

Ombudsstelle: "Wir können das nicht leisten"

Selbiges vernimmt man auch von Patientenanwaltschaften, bei denen die Elga-Ombudsstellen angesiedelt sind. Die eher unzufriedenstellende Folge: „Wir können uns das nicht leisten“, lässt etwa Wiens Patientenanwältin Sigrid Pilz unmissverständlich wissen. Weder habe man die notwendigen Ressourcen, um die Anträge zu bearbeiten, noch den gesetzlichen Auftrag. Gewisse Entschleunigung scheint also erst einmal vorprogrammiert.

QR-Code-Erfinder Masahiro Hara
QR-Code-Erfinder Masahiro Hara © Europäisches Patentamt

Und das, obwohl die Buchstaben QR im QR-Code – um abschließend noch etwas von der Technologie hinter dem Grünen Pass zu erzählen – just für „Quick Response“, also „schnelle Antwort“ stehen.

Entwickelt wurden die zweidimensionalen Strichcodes übrigens von der japanischen Firma „Denso Wave“, um Kfz-Bauteile für Toyota zu markieren. Hinter der Idee steckt mit Masahiro Hara ein kluger Kopf, der selbst erst nach geraumer Zeit die Lorbeeren für seine Innovation geerntet hat. 2014, also exakt 20 Jahre nach der technologischen Geburt, wurde Hara mit dem Erfinderpreis des Europäischen Patentamts prämiert.