Die sieben führenden Industrienationen (G7) haben sich auf ein Grundgerüst für eine weltweite Steuerreform geeinigt. Kernstück ist dabei eine Mindeststeuer für Großkonzerne in Höhe von mindestens 15 Prozent. Insgesamt würde eine solche der Europäischen Union pro Jahr zusätzlich knapp 50 Milliarden Euro in die Kasse spülen. Für Österreich werden dabei mindestens rund drei Milliarden Euro geschätzt, Deutschland könnte mit Mehreinnahmen von 5,7 Milliarden Euro rechnen. Belgien würde mit 10,5 Milliarden Euro am stärksten profitieren.

Für Kristin Grasser, die seit 1. Juni neue Präsidentin der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder in Kärnten ist, "ist das gemeinsame Projekt der G7, Steuerhinterziehung und Steuerverschiebung für multinationale Konzerne schwieriger zu gestalten, jedenfalls zu begrüßen". Ziel sei es, die Besteuerung nach dem  sogenannten "Ortsprinzip" durch das "Umsatzprinzip" zu ersetzen. "Das heißt, die Unternehmen sollen in dem Land Steuern zahlen, in dem sie den Umsatz erzielen", erklärt Grasser. So versuche man Möglichkeiten der Steuervermeidung für Unternehmen auszuschließen, die bis dato durch Verschiebungen der Gewinne über diverse weltweite Tochtergesellschaften wenig oder gar keine Steuern gezahlt hätten.

Kein Verschieben in Niedrigsteuerländer

Und zusätzlich zu diesem Umsatzprinzip will man eben einen weltweit geltenden Steuersatz von 15 Prozent durchsetzen. "Das würde zumindest das Verschieben der Gewinne in Niedrigsteuerländer behindern", sagt die Steuerexpertin.

Generell meint Grasser zu der geplanten Steuerreform: "Die Staatskassen sind aufgrund der hohen Corona-Wirtschaftshilfen leer und müssen dringend aufgefüllt werden, daher hoffen die Finanzminister damit auf mehr Einnahmen im eigenen Land. Die Einzelheiten sind aber noch nicht ausverhandelt. Es muss auch erst durchgerechnet werden, welche Folgen diese Reform für das jeweilige Land hätte." Die leeren Staatskassen seien aber ein Antrieb für alle Länder eine solche Steuerreform durchzusetzen"

"Klein- und Mittelbetriebe nicht benachteiligen"

Wichtig sei allerdings, dass es in den Detailverhandlungen auch wirklich bei den großen Unternehmen bleibe. Denn wenn Klein- und Mittelbetriebe benachteiligt würden, wäre das, wenn man an die großen Exportunternehmen der heimischen Wirtschaft denke, nicht ideal.