GIFs genießen heute Kultstatus. In erster Linie, weil die animierten Bilder, meist humorvoll verwendet, tendenziell mehr sagen als viele via WhatsApp, Signal oder Telegram verschickte Wörter.

Mit der zunehmenden Relevanz der Kommunikationsform erklären sich auch jene kolportierten 400 Millionen US-Dollar (aktuell 328 Millionen Euro), die Facebook im Mai 2020 für das US-Unternehmen Giphy, Hüter einer Bibliothek und Suchmaschine für GIFs und Sticker, auf den Tisch gelegt haben soll. Die Transaktion schien nachvollziehbar, erfolgten doch zu diesem Zeitpunkt bereits 50 Prozent der Zugriffe auf Giphy via Facebook-Apps.

Zu diesen zählen seit 2012 auch Instagram und seit 2014WhatsApp. Letztere, knapp 17 Milliarden US-Dollar schwere Übernahme sorgte für die Geburt der österreichischen "Transaktionswertschwelle". Die nun zu einer millionenschweren Geldbuße führt. Aber alles der Reihe nach.

Kaufpreis spielt seit 2018 eine Rolle

Facebook hatte den WhatsApp-Kauf bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Hüterin von Wettbewerbsgesetz und Kartellgesetz im Land, nicht angemeldet. Musste dies ob der damaligen Gesetzeslage aber auch nicht tun. Gleichzeitig führte das Vorgehen zu einer Gesetzesänderung und zur Implementierung jener "Transaktionswertschwelle", die seit 2018 in Kraft ist.

Zielte das Gesetz zuvor nur auf Umsätze der bei einer Fusion beteiligten Unternehmen, kennt es nun auch eine kaufpreisbezogene Komponente. Heute sind sämtliche Transaktionen melde- und überprüfungspflichtig, deren Wert 200 Millionen Euro überschreitet. Außerdem, und dieser Beisatz ist entscheidend, musst das Zielunternehmen der Transaktion bereits vor der Übernahme "in erheblichem Umfang" in Österreich tätig sein.

9,6 Millionen Euro als "gutes" Geschäft

Bei Giphy, so sagt es nun die BWB, war dies der Fall. Ende März gab die Behörde deswegen bekannt, Untersuchungen einzuleiten. Schon jetzt fanden diese ein Ende. Und Facebook, ein US-Konzern, zahlt für die Übernahme von Giphy, einem US-Konzern, in Österreich eine Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro.

Die schnelle und einvernehmliche Verfahrensbeendigung hätte mit der Kooperationsbereitschaft Facebooks zu tun, lässt die BWB wissen. Diese hat freilich auch eine finanzielle Dimension. Die knapp zehn Millionen Euro schmerzen Facebook, der Konzern schrieb alleine im ersten Quartal 7,8 Milliarden Euro Gewinn, nicht. Der ursprünglich untersuchte "Verstoß gegen das Durchführungsverbot" würde indes einen Verstoß gegen das Kartellgesetz darstellen, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.