Mit 19. Mai öffnen Gastronomie, Hotellerie und Ausflugsziele flächendeckend. Um diese Dienstleistungen nutzen zu können, müssen Gäste entweder getestet, geimpft oder genesen sein. Erstmals wird auch ein Testnachweis (SARS-CoV-2-Antigentest) zur Eigenanwendung vor Ort im Betrieb möglich sein. Er wird vom Gast selbst unter Aufsicht des Betriebsinhabers bzw. eines Mitarbeiters durchgeführt. Dieser Testnachweis gilt zwar nur für die Dauer des einzelnen Aufenthalts im jeweiligen Betrieb, ist aber z.B. für den spontanen Restaurantbesuch eine wichtige zusätzliche Option, heißt es seitens des Landes.