Arbeitgeber müssen ihrem Arbeitgeber darüber Auskunft geben, ob sie gegen das Coronavirus geimpft sind, meint Franz Marhold, Leiter des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien im Ö1-Morgenjournal. Denn der Arbeitgeber habe das gerechtfertigte Interesse über die Infektionsgefahr, die von einem Arbeitnehmer ausgeht, informiert zu sein. Der Arbeitgeber könne auch eine Impfung einfordern, eine Weigerung könne im Extremfall die Kündigung zur Folge haben - allerdings erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten, wie Trennwände, Einzelbüro oder Homeoffice, ausgeschöpft seien.

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