Mehr als 1000 Kärntner Betriebe mussten im ersten Lockdown vor einem Jahr die Wintersaison abbrechen. Als Rechtsgrundlage diente dafür anfangs das Epidemiegesetz. Auf dessen Basis können die behördlich geschlossenen Hotels den Verdienstentgang von Mitte bis Ende März 2020 geltend machen. Dass sie bis heute auf ihre Entschädigung warten, ist ein inakzeptabler Affront.