Die Supermarktkette Spar nimmt nach den jüngsten Entwicklungen die FFP2-Masken von Hygiene Austria aus dem Sortiment. "Da wir unseren Kunden nur Ware anbieten möchten, wo das auch drin ist, was drauf steht, nehmen wir die Hygiene Austria Masken aus dem Sortiment", hieß es von Spar. "Man kann derzeit nicht garantieren, dass die Masken aus Österreich sind und daher dieser Schritt." Auch dm, Hofer und Rewe stoppen FFP2-Maskenverkauf.

Kassensperre eingerichtet

Ab sofort können keine FFP2-Masken von Hygiene Austria mehr bei Spar gekauft werden. "Es ist eine Kassensperre eingerichtet und die Ware wird aus den Regalen geräumt", sagte Spar-Sprecherin Nicole Berkmann. Man habe aber genügend andere FFP2-Masken für Mitarbeiter und Kunden aus europäischer und asiatischer Produktion vorrätig.

Eichbundesamt: Haben FFP2-Masken nicht zertifiziert

Die umstrittenen FFP2-Masken von Hygiene Austria wurden nicht in Österreich geprüft. "Die Masken sind nicht von uns zertifiziert worden", hieß es aus dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Die Nummer der notifizierenden Stelle, 2233, weist darauf hin, dass das Zertifikat aus Ungarn stammt. Hersteller können ihre mit CE-Kennzeichnung versehenen Produkte grundsätzlich in jedem europäischen Land prüfen lassen.

FPÖ fordert Rückruf der Masken

FPÖ-Chef Norbert Hofer fordert einen Rückruf der Masken. Diese sollten sowohl aus dem Handel als auch aus allen anderen Bereichen, wo sie ausgeliefert wurden, eingezogen werden, meinte Hofer am Donnerstag.

Die Menschen "atmen durch diese Maske ein" und man müsse sicherstellen, dass keine Gesundheitsgefährdung bestehe, betonte Hofer. Die Behörden müssten Stichproben nehmen und die Masken untersuchen, ob sie den Wirkungskriterien entsprechen.

"Irreführende Werbung", sagt Verbraucherschützer

Dass der Maskenhersteller Hygiene Austria Masken womöglich in China produzieren ließ und sie als österreichische Produkte verkaufte, ist für den Konsumentenschützer Peter Kolba rechtlich fragwürdig. "Grundsätzlich ist eine falsche Herkunftsbezeichnung irreführende Werbung. Das ist relevant nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)", sagte der Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV) zur APA. Klagen dagegen sind möglich, Sammelklagen eher unwahrscheinlich.

Gegen irreführende Werbung können einerseits Mitbewerber rechtlich vorgehen, andererseits auch die Wirtschaftskammer (WKÖ), die Arbeiterkammer (AK) sowie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Verbandsklage. Kolbas VSV hat keine solche Klagslegitimation, möchte aber eine und hat kürzlich eine entsprechende Petition gestartet.