Die Coronapandemie und die damit verbundenen Ausfälle von Flügen haben auch bei der Schlichtungsstelle apf für Hochbetrieb gesorgt. Bis Ende Jänner seien in 1.800 Verfahren mit Covid-19-Bezug mehr als 1,1 Millionen Euro an Rückzahlungen ausgehandelt worden, teilte die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) am Donnerstag mit. Während die Fluglinien wie gesetzlich vorgesehen gut kooperierten, gab es bei Buchungen über Ticketplattformen teilweise Probleme.

Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf, erinnert daran, dass Flugpassagiere gemäß EU-Fluggastrechteverordnung das Recht auf Erstattung des vollen Ticketpreises haben, wenn eine Fluglinie einen Flug absagt. Betroffene müssen sich zunächst an die Fluglinie wenden, Musterbriefe dafür bietet die apf auf ihrer Homepage (https://www.apf.gv.at/de/). Wenn das nichts fruchtet, kann bei der apf - soweit der geplante Flug im Zuständigkeitsbereich liegt - ein Schlichtungsantrag eingereicht werden. Die apf arbeitet gratis und verlangt auch keine Erfolgsprovision, wie private Anbieter, die für die Reisenden bei Fluglinien intervenieren.

In neun Verfahren weigerten sich Unternehmen, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Hier prüft die apf weitere rechtliche Schritte., heißt es in der Aussendung. Flugunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, an Schlichtungsverfahren der apf mitzuwirken. Bei Reisevermittlern oder Online-Buchungsplattformen hat die apf hingegen keine Druckmittel. "Die Praxis zeigt, dass es immer wieder zu Problemen bei der Rückerstattung von Ticketkosten bei Buchung über einen Online-Vermittler kommt. Daher rät die apf Passagieren unbedingt dazu, direkt beim jeweiligen Flugunternehmen zu buchen", so Röhsler.