Der kollektivvertragliche Mindeststundenlohn für Fahrradboten und Fahrradbotinnen wird rückwirkend mit 1. Jänner 2021 um 2,2 Prozent erhöht. Darauf einigten sich Dienstagabend die Kollektivvertragspartner Fachverband Güterbeförderungsgewerbe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft Vida in einer Aussendung mitteilen.

Vida-Verhandler Karl Delfs, Bundesekretär des Vida-Fachbereichs Straße, zeigt sich sowohl über das prozentuelle Ergebnis als auch über die erreichten Verbesserungen im KV-Rahmenrecht erfreut: „Es hat sich bei den Verhandlungen gezeigt, dass die Sozialpartnerschaft in Corona-Krisenzeiten gut arbeitet. Denn die heute erreichte Bruttolohnerhöhung von 2,2 Prozent bedeutet einen Reallohnzuwachs von fast einem Prozent.“ 

Höheres Kilometergeld

Besonders hervorzuheben sei auch die in den Verhandlungen erzielte neue Kilometergeldregelung bezüglich des lohnsteuerfreien Kostenersatzes bei der Verwendung des Privatfahrrads für die Arbeit. Das Kilometergeld hierfür wurde von bisher 14 auf 24 Cent pro Kilometer erhöht. „Bei der realistischen Annahme von im Schnitt pro Monat gefahrenen rund 1.500 Kilometern pro Botin bzw. Boten bedeutet das eine Anhebung des Kilometergeldes von bisher 210 auf 360 Euro im Monat“, sagt Delfs.  

Im rahmenrechtlichen Teil des Fahrradboten-KV wurde zudem klargestellt, dass der Nachtarbeitszuschlag entweder in Form von Zeitausgleich oder in Geld abgegolten werden kann. Sollte keine Vereinbarung über die Abgeltung in Form des Zeitausgleichs vorliegen, besteht der Anspruch in Geld, so der vida-Gewerkschafter.