Der abermals verlängerte Lockdown droht die Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise weiter zu verschärfen. Die Regierung kündigte am Sonntag weitere - und auch neue - Hilfsinstrumente für betroffene Betriebe an. Ein Überblick:

  • Um die "schwierige, letzte Phase der Pandemiebekämpfung" zu überbrücken, kommt eine neue Form des Umsatzersatzes.

  • Ein sogenannter Ausfallsbonus werde für alle Unternehmen gelten, die direkt oder indirekt wegen Geschäftsschließungen keinen Umsatz machen können, so Finanzminister Gernot Blümel.

  • Dieser soll so gestaltet werden: Der Ausfallsbonus beträgt laut  Blümel pro Monat maximal 60.000 Euro. Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalles und setzt sich zusammen aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Umsatzausfalls sowie aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II von weiteren 15 Prozent des Umsatzrückganges.

  • "Mit dieser zusätzlichen Hilfe können bis zu 30 Prozent des Umsatzes mit einem Deckel von 60.000 Euro pro Monat beantragt werden, je nach Betroffenheit des Unternehmens", so Blümel.

  • Der Ausfallsbonus soll den Fixkostenzuschuss und die Verlustabgeltung ergänzen, so Blümel.

  • Die Antragstellung ist jeweils ab 16. des folgenden Monats möglich, somit soll der Ausfallsbonus erstmals mit 16. Februar 2021 für den Jänner beantragbar sein.

  • Dieser Bonus soll bis zum Ende der Pandemie ausbezahlt werden.

  • "Damit ergänzt der Ausfallsbonus die Palette von bereits bestehenden staatlichen Unterstützungsinstrumenten wie dem Fixkostenzuschuss und dem vor allem für große Unternehmen wichtigen Modell des Verlustersatzes mit bis zu 3 Millionen Euro“, so WKÖ-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

  • Jedes Unternehmen, das mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen.

  • Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls, besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.
  • Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss 800.000 gebunden ist, herrscht die grundsätzliche Verpflichtung bis Jahresende einen solchen Antrag zu stellen, teilt das Finanzministerium mit.

  • Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats (z.B.: 16.2. für Jänner), erstmals beantragbar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 sein. Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst "mit wenigen Klicks monatlich gestellt werden", wird seitens des Ministeriums betont

  • Darüber hinaus soll der Härtefallfonds, der bis März angesetzt war, bis Juni verlängert werden.

  • Auch die Überbrückungsfonds in der Kultur werden ausgebaut und bis Juni verlängert, so Vizekanzler Werner Kogler.

"Beihilferahmen für den Fixkostenzuschuss II erhöht"

Ein Problem bleibe, dass laut EU-Recht jedes Unternehmen in Summe als Beihilfe maximal 3 Millionen Euro für den Verlustersatz bzw. 800.000 beim Fixkostenzuschuss erhalten darf und der neue Ausfallsbonus dort hineingerechnet wird. Österreich bemühe sich gemeinsam mit Deutschland, Dänemark und Tschechien um eine Erhöhung dieses Deckels, so Blümel. Ein erster Erfolg sei beim Beihilferahmen von 800.000 Euro für den Fixkostenzuschuss II in den Verhandlungen mit der EU-Kommission gelungen. Dieser werde um 200.000 Euro aufgestockt.

Laut Blümel wurden ingsgesamt bisher rund 31 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen rechtsverbindlich zugesagt oder ausbezahlt.