
Es ist eine der Unterstützungsleistungen, auf die heimische Betriebe in diesen turbulenten Zeiten pochen: Nach Paragraph 32 des Epidemiegesetzes können Unternehmen einen Antrag auf Ersatzzahlung stellen, wenn Mitarbeiter zuvor unter Quarantäne gestellt wurden. Auf die Zahlung nach dem Antrag aber heißt es vielerorts „Bitte warten“.
27.12.2020 um 09:51 Uhr
Überforderung der lokalen Behörden
Ist ja nicht so leicht.... steht ja nicht am Musterformular Stempel hier Stempel da, Unterschrift hier, Unterschrift da, gehen sie zur Kassa zahlen die Gebühren und kommen dann wieder mit dem Einzahlungsbeleg retour......
vor einem Tag
Bearbeitungsdauer
Oberöstereich: 3-4 Stunden
Steiermark: 3-4 Monate