Mit mehreren Protesten in Wien und Graz machte die Taxibranche in den vergangenen Wochen auf sich aufmerksam. Grund dafür war die Novelle des sogenannten Gelegenheitsverkehrsgesetzes, die am Donnerstag im Rahmen der Nationalratssitzung beschlossen wird. Das Gesetz hat zur Folge, dass Taxibetreiber und Fahrdienstleister wie Uber künftig zu einem Gewerbe zusammengelegt werden. 

Konkret gilt ab 1. Jänner 2021 unter anderem, dass nur noch Fahrer mit einem Taxilenkerausweis unterwegs sein dürfen. Bislang war für Fahrer, die ihre Dienste über Plattformen wie Uber oder Bolt angeboten haben, nur der Besitz eines Führerscheins notwendig. Die ursprünglich geplante Taxameter-Pflicht fällt dafür weg.

Bei der heftig diskutierten Gestaltung des Fahrpreises scheint vergangene Woche im Verkehrsauschuss des Parlaments ein Kompromiss gefunden worden zu sein, der sowohl im Sinne der Taxilenker, als auch von Uber und Co. ist.

Landeshauptleute legen Unter bzw. Obergrenzen fest

Die überarbeitete Fassung sieht weiterhin vor, dass eine Fahrt per Telefon oder Internet (also z.B. über die Apps von Uber oder Bolt) vorab zu einem Pauschalpreis vereinbart werden kann. Allerdings wird den Landeshauptleuten ermöglicht, ein Preisband je nach Fahrstrecke oder -dauer festzulegen. Diese Unter- bzw. Obergrenzen treten erst mit 1. März 2021 in Kraft. Bis dahin bleibt den Bundesländern also Zeit, Tarife festzulegen. Beschlossen wurde die Änderung im Verkehrsausschuss mit Stimmen von ÖVP, Grüne und NEOS.

“Dass die Landeshauptleute einen Mindesttarif festlegen können, war für mich sehr wichtig. Damit kann es einen sozial ausgewogenen Tarif geben, von dem der Unternehmer leben und seine Mitarbeiter ordnungsgemäß bezahlen kann”, sagt Erwin Leitner, Taxi-Obmann in der Wirtschaftskammer, im Gespräch mit der “Kleinen Zeitung”. Eine gänzliche Anpassung von Uber und Co. ans Taxigewerbe wäre ihm freilich lieber gewesen, aber zumindest konnte durch die jüngsten Proteste erreicht werden, dass die erste Regierungsvorlage der Gesetzesnovelle noch einmal abgeändert wird.

Ab Juni: Neue Tarife für Sammelfahrten

Nun ruhen seine Hoffnungen auf den einzelnen Landeshauptleuten. In Wien sei ein neuer Taxitarif etwa bereits fertig ausverhandelt gewesen, wurde aber aufgrund der ursprünglichen Regierungsvorlage vertagt. “Ich hoffe, dass der Wiener Landeshauptmann diesen verbindlich verordneten Tarif als Mindesttarif einführt. Das wäre der richtige Weg”, so Leitner. Vonseiten des zuständigen Wiener Wirtschaftsstadtrats Peter Hanke (SPÖ) hieß es zuletzt, dass die auf Landesebene zu vereinbarenden Ober- und Untergrenzen erst fixiert werden, wenn das Gesetz auf Bundesebene beschlossen wurde.

Eine weitere Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft. Dann wird es rechtlich möglich sein, bei der Bestellung einer Fahrt anzubieten, diese zu einem niedrigen Preis mit anderen Fahrgästen zu teilen. Andere Gäste können dann an verschiedenen Stellen aufgenommen und wieder abgesetzt werden. Der Fahrer oder die Fahrerin muss allerdings im Vorhinein bekannt geben, wie lange die Fahrt dadurch länger dauert und um wie viel der Preis herabgesetzt wird. “Gerade in den Stunden, in denen der öffentliche Verkehr nicht aktiv ist, kann das ein Anreiz sein”, begrüßt Leitner auch diese Änderung.