
Gastronomie und Hotellerie dürfen erst am 7. Jänner wieder aufsperren. Nachsatz: Wenn es das Infektionsgeschehen erlaubt. Von 7. bis 31. Dezember gibt es 50 Prozent Umsatzersatz zum Vergleichszeitraum des Vorjahres, danach den Fixkostenzuschuss. Für die Hoteliers in Kärnten war der 7. Jänner als Öffnungszeitpunkt "keine Überraschung". Man hatte bereits damit gerechnet.