
Seit 6. November können Gastronomie, Hotellerie, anderer gewerbliche Beherbergungsbetriebe, Freizeitwirtschaft und Veranstalter einen Umsatzersatz von 80 Prozent beantragen. Nun erhalten auch andere, nicht gewerbliche Gastro- und Tourismusbetriebe, die vom Lockdown getroffen sind, 80 Prozent Umsatzersatz.
Dazu gehören Privatzimmervermieter, die im eigenen Haushalt private Gästezimmer oder Ferienwohnungen mit höchstens zehn Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung (1994) unterliege. Laut Ministerium gibt es rund 38.000 Vermieter in ganz Österreich, davon sind rund 30.000 anspruchsberechtigt. In der Steiermark gibt es 3531 Privatzimmervermieter, in Kärnten sind es 4952.
Außerdem erhalten bis zu 12.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe 80 Prozent ihres Umsatzes vom November des Vorjahres ersetzt - nämlich jene, die Urlaub am Bauernhof anbieten (bis zu 8500 Betriebe) sowie Buschenschenken und Heurige (bis zu 3500 Betriebe).
Die Beantragung soll laut Ministerium ab kommendem Mittwoch, 18. 11., über die AMA möglich sein. Über diese Förder-Schiene wurde auch schon der Härtefallfonds für diese Betriebsformen abgewickelt.
Rahmenbedingungen
Ein Umsatzersatz wird gewährt, sofern der Antragsteller gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung direkt betroffen ist.
Der Betrachtungszeitraum für den Umsatzersatz ist der November 2020.
Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes entspricht 80 Prozent des zu ermittelnden Umsatzes des vergleichbaren Vorjahreszeitraums der erfassten Tätigkeitsbereiche.
Die Inanspruchnahme eines Umsatzersatzes führt nicht zu einem Ausschluss vom Härtefallfonds.
Kriterien und Voraussetzungen werden aktuell in einer eigenen Richtlinie festgelegt.
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13.11.2020 um 18:16 Uhr
Wahrheit tut weh !
Super Geschäft, kein Wareneinsatz, fast keine Stromkosten
feine Sache , oder ?
13.11.2020 um 19:00 Uhr
!!!
super sache ! selbstverständlich 80% umsatzersatz - das wollen alle - wer arbeitet dann noch - ich hoffe die bundesregierung lässt sich nicht auf solche - teure - spielereien ein !