
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat am Donnerstag in einem Urteil befunden, dass die Erteilung von Zugführererlaubnissen in Österreich durch die öffentliche Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH nicht zulässig ist (Rechtssache C-796/19). Die EU-Kommission hatte 2019 eine Vertragsverletzungsklage gegen Österreich erhoben, da die nach der entsprechenden EU-Richtlinie für Eisenbahnsicherheit zuständige Behörde mit dieser Aufgabe zu betrauen ist.
Demnach sei das Verkehrsministerium für die Erteilung und Entziehung von Fahrerlaubnissen sowie regelmäßige Überprüfungen verantwortlich. Österreich machte daraufhin geltend, dass die durch Bundesgesetz errichtete Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH dem Verkehrsministerium unterstellt sei. Dies erachtet der EuGH jedoch im vorliegenden Fall für ohne Belang, da durch ein solches Unterordnungsverhältnis zwischen zwei Stellen mit jeweils eigener Rechtspersönlichkeit "die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Verpflichtung nicht gewährleistet" werden könne.
Der EuGH gab der Klage der EU-Kommission am heutigen Donnerstag somit statt und stellte fest, dass Österreich gegen die Richtlinie 2007/59 über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern verstoßen hat, indem es als "zuständige Behörde" im Sinne dieser Richtlinie eine andere Behörde als die Sicherheitsbehörde gemäß der Richtlinie 2004/49 über Eisenbahnsicherheit bestimmt hat.
Im zuständigen Ministerium Klima, Umwelt und Mobilität heißt es in einer kurzen Stellungnahme zu dem Urteil: „Wir werden das Urteil des EuGH und die beanstandeten Punkte genau prüfen und in weiterer Folge die notwendigen Schritte setzen um einen unionrechtskonformen Zustand herzustellen.“
Bei den ÖBB gibt man sich angesichts des Urteils ebenfalls gelassen. Man bilde die Lokführer wie viele andere Unternehmen in eigenen Fahrschulen aus, die Prüfungen seien zertifiziert. Wer nun das Prüfungszeugnis ausstelle sei eine Frage der Organisation, so ein ÖBB-Sprecher. Sicherheitsrelevanz habe das Thema nicht.
12.11.2020 um 16:26 Uhr
Zuständig ist eine Behörde! Und aus!!
Die EU hat recht!
So weit sind wir schon! Eine GesmbH stellt die "Führerscheine" für Lockführer aus! Es ist an der Zeit, dass staatliche Aufgaben auch von diesem, nämlich dem Staat war genommen werden!
12.11.2020 um 15:42 Uhr
Zertifizierung nicht rechtens
Ganz einfach zu lösen !!!
Die Richter des EuGH und Mitglieder der EU Kommision sollen
bis zur Klärung der Sachlage, die Agenden der ÖBB Triebfahr-
zeugführer übernehmen. Haben wird zur Zeit nicht andere,
besorgniserregende Probleme in den Griff zu bekommen !!!
12.11.2020 um 15:00 Uhr
Sauhaufen
Na da gibt es wohl auch im Verkehrsministerium einiges zum Aufräumen.
Geht sich sicher auch noch bis Weihnachten aus.
12.11.2020 um 13:01 Uhr
DAS ...
... sind Sorgen, die Europa beschäftigen! Gott sei Dank hat der EuGH dem verruchten Treiben Österreichs einen Riegel vorgeschoben!