Ab morgen schließt der Handel einheitlich spätestens um 19 Uhr. Die Verordnung tritt mit Mittwoch, 11. November, 00:00 Uhr in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit. Ausgenommen sind Tankstellen, Automaten, Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Flughäfen (von nicht mehr als jeweils 80 Quadratmetern Verkaufsfläche).

Das Gesundheitsministerium von Rudolf Anschober (Grüne) habe den Wunsch der Sozialpartner aufgegriffen und eine Beschränkung der Öffnungszeiten im Handel über eine Verordnung geregelt, erklären die Gewerkschaft GPA-djp und die Wirtschaftskammer, die sich gemeinsam für eine solche Regelung stark gemacht hatten. Ab Mittwoch schließen die Geschäfte Montag bis Freitag um 19:00 Uhr, solange es eine Ausgangsbeschränkung ab 20.00 Uhr gibt. Die Öffnungszeiten am Morgen bleiben unverändert.

WKO und Gewerkschaft setzten sich durch

„Die Regelung wird die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen in der Praxis erleichtern und ist somit ganz im Sinne der Bemühungen der Bundesregierung, den Anstieg der Infektionszahlen zurückzudrängen.“ begrüßt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) die neue Verordnung.

„Mit dieser Lösung ist nun sichergestellt, dass sowohl Angestellte als auch Kundinnen und Kunden rechtzeitig und ohne Hast nach Hause kommen können. Viele sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen. Dadurch können die Belastungen der Beschäftigten im Handel in dieser besonderen Situation minimiert werden“, so Barbara Teiber, Vorsitzende der GPA-djp.

Verlängerung der Ausgangsbeschränkung

"Durch diese Einschränkung der Öffnungszeiten soll gewährleistet werden, dass Einkäufe rechtzeitig vor Beginn der Ausgangsbeschränkung erfolgen, sodass dem Verordnungsziel einer größtmöglichen Reduktion der Mobilität in den Abend- und Nachtstunden bestmöglich Rechnung getragen werden kann", so das Ministerium in seiner Aussendung. Damit hätten Kunden und Beschäftigte genügend Zeit, ihren privaten Wohnbereich rechtzeitig zu erreichen.

"Diese Verordnung hat daher zum Ziel, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen zu unterstützen und damit eine weitere Reduktion aller nicht notwendigen sozialen Kontakte zu erreichen." Die Ausgangsbeschränkungen gelten zwar nur noch bis 12. November, eine Verlängerung um weitere 10 Tage gilt aber praktisch als fix.

Aus dem Lebensmittelhandel waren kritische Stimmen zu dieser Regelung gekommen.