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Umsatzersatz: "Auskochen wird Wirten kein Nachteil sein"
Gastronomen, die im Lockdown auskochen, sollen vom 80-prozentigen Umsatzersatz des Vorjahres-Novembers jedenfalls nichts abgezogen bekommen. Überlegt wird vielmehr, dass sie damit dazuverdienen können. Fix ist die Richtlinie noch nicht.