
Erhalten Gastronomen, die im Lockdown im November weiter auskochen, den Umsatzersatz - 80 Prozent vom Novemberumsatz 2019 - gewährt, oder verlieren sie den Anspruch oder wird etwas abgezogen? „Das Auskochen wird kein Nachteil für Gastronomen sein“, lautet die Klarstellung durch einen Sprecher des Finanzministeriums auf Anfrage der Kleinen Zeitung.
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